Verlängerung der Nachlassstundung Devirex AG

Nachlassstundung verlängert · Zug · 04.04.2023

Meldung

Art
Nachlassstundung verlängert
Kanton
Zug
Publiziert
04.04.2023
Stundung ab
19.04.2023
Stundung bis
19.10.2023
Veröffentlicht von
Kantonsgericht Zug, Aabachstrasse 3, 6300 Zug
Publikationsnummer
NA04-0000000779
Publiziert bis
04.04.2028

Parteien

Schuldner

CHE-112.981.027 · 0106 · Buonaserstrasse 30, 6343 Rotkreuz

Text

Rechtsmittel
Publikation nach SchKG Art. 295b, 296.
Authority office
Kantonsgericht des Kantons Zug
Weitere Rechtsmittel
Gegen diesen Entscheid kann binnen 10 Tagen seit der Zustellung schriftlich, begründet und mit bestimmten Anträgen unter Beilage des angefochtenen Entscheides Beschwerde beim Obergericht des Kantons Zug eingereicht werden. Gerügt werden kann die unrichtige Rechtsanwendung und/oder die offensichtlich unrichtige Feststellung des Sachverhaltes (Art. 320 ZPO). Die Beschwerdeschrift kann in Papierform (je ein Exemplar für das Gericht und jede Gegenpartei) oder elektronisch, versehen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 und 2 ZPO). Im summarischen Verfahren gelten gemäss Art. 145 Abs. 2 lit. b ZPO die Bestimmungen über den Stillstand der Fristen ("Gerichtsferien") nicht.