Verlängerung der Nachlassstundung inventify ag
Nachlassstundung verlängert · Zug · 10.09.2024
Meldung
- Art
- Nachlassstundung verlängert
- Kanton
- Zug
- Publiziert
- 10.09.2024
- Stundung ab
- 27.08.2024
- Stundung bis
- 27.12.2024
- Veröffentlicht von
- Kantonsgericht Zug, Aabachstrasse 3, 6300 Zug
- Publikationsnummer
- NA04-0000001089
- Publiziert bis
- 10.09.2029
Parteien
Schuldner
CHE-260.323.991 · 0106 · Baarerstrasse 14, 6300 Zug
Text
- Rechtsmittel
- Publikation nach SchKG Art. 295b, 296.
- Authority office
- Kantonsgericht Zug
- Weitere Rechtsmittel
- Gegen diesen Entscheid kann binnen 10 Tagen seit der Zustellung schriftlich, begründet und mit bestimmten Anträgen unter Beilage des angefochtenen Entscheides Beschwerde beim Obergericht des Kantons Zug eingereicht werden. Gerügt werden kann die unrichtige Rechtsanwendung und/oder die offensichtlich unrichtige Feststellung des Sachverhaltes (Art. 320 ZPO). Die Beschwerdeschrift kann in Papierform (je ein Exemplar für das Gericht und jede Gegenpartei) oder elektronisch, versehen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur, einge-reicht werden (Art. 130 Abs. 1 und 2 ZPO). Im summarischen Verfahren gelten gemäss Art. 145 Abs. 2 lit. b ZPO die Bestimmungen über den Stillstand der Fristen ("Gerichtsferien") nicht.