Verlängerung der Nachlassstundung inventify ag

Nachlassstundung verlängert · Zug · 10.09.2024

Meldung

Art
Nachlassstundung verlängert
Kanton
Zug
Publiziert
10.09.2024
Stundung ab
27.08.2024
Stundung bis
27.12.2024
Veröffentlicht von
Kantonsgericht Zug, Aabachstrasse 3, 6300 Zug
Publikationsnummer
NA04-0000001089
Publiziert bis
10.09.2029

Parteien

Schuldner

CHE-260.323.991 · 0106 · Baarerstrasse 14, 6300 Zug

Text

Rechtsmittel
Publikation nach SchKG Art. 295b, 296.
Authority office
Kantonsgericht Zug
Weitere Rechtsmittel
Gegen diesen Entscheid kann binnen 10 Tagen seit der Zustellung schriftlich, begründet und mit bestimmten Anträgen unter Beilage des angefochtenen Entscheides Beschwerde beim Obergericht des Kantons Zug eingereicht werden. Gerügt werden kann die unrichtige Rechtsanwendung und/oder die offensichtlich unrichtige Feststellung des Sachverhaltes (Art. 320 ZPO). Die Beschwerdeschrift kann in Papierform (je ein Exemplar für das Gericht und jede Gegenpartei) oder elektronisch, versehen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur, einge-reicht werden (Art. 130 Abs. 1 und 2 ZPO). Im summarischen Verfahren gelten gemäss Art. 145 Abs. 2 lit. b ZPO die Bestimmungen über den Stillstand der Fristen ("Gerichtsferien") nicht.