Verlängerung der Nachlassstundung Rolf Schmid

Nachlassstundung verlängert · St. Gallen · 30.01.2025

Meldung

Art
Nachlassstundung verlängert
Kanton
St. Gallen
Publiziert
30.01.2025
Stundung ab
25.01.2025
Stundung bis
25.07.2025
Veröffentlicht von
Albert Schumacher - bsb-schumacher, Lindenstrasse 9, 9424 Rheineck
Publikationsnummer
NA04-0000001177
Publiziert bis
30.01.2030

Parteien

Schuldner

geboren am 22.03.1966 · von Oberegg AI · Zürcherstrasse 429, 9015 St.Gallen

Text

Bemerkungen
Sachwalter: Albert Schumacher, bsb-schumacher | Schuldenberatung, Postfach 102, 9424 Rheineck
Rechtsmittel
Publikation nach SchKG Art. 295b, 296.
Authority office
Kreisgericht St.Gallen
Weitere Rechtsmittel
Rechtsmittelbelehrung für die Gläubiger Eine schriftliche Begründung wird nachgeliefert, wenn eine Partei dies innert 10 Tagen seit der Publikation des Entscheids verlangt. Wird keine Begründung verlangt, so gilt dies als Verzicht auf die Anfechtung des Entscheids mit Beschwerde (Art. 239 Abs. 2 ZPO). Die Gerichtsferien gelten nicht (Art. 145 Abs. 2 ZPO).