Verlängerung der Nachlassstundung Giuseppe Milazzo

Nachlassstundung verlängert · Aargau · 30.06.2025

Meldung

Art
Nachlassstundung verlängert
Kanton
Aargau
Publiziert
30.06.2025
Stundung ab
16.07.2025
Stundung bis
16.01.2026
Veröffentlicht von
Bezirksgericht Baden - Zivil- und Strafgericht 1, Mellingerstrasse 2a, 5400 Baden
Publikationsnummer
NA04-0000001286
Publiziert bis
30.06.2030

Parteien

Schuldner

geboren am 03.10.1979 · von Dottikon · Kirchstrasse 9c, 5413 Birmenstorf

Text

Bemerkungen
SN.2024.7
Rechtsmittel
Publikation nach SchKG Art. 295b, 296.
Authority office
Bezirksgericht Baden Präsidium 1 des Zivilgerichts
Weitere Rechtsmittel
Der Gerichtspräsident verfügt: Die dem Gesuchstellerin Giuseppe Milazzo bis und mit 16. Juli 2025 bewilligte Stundung wird um 6 Monate, d.h. bis und mit 16. Januar 2026, verlängert (damit ist eine Dauer der Nachlassstundung von 12 Monaten erreicht, in besonders komplexen Fällen kann diese auf höchstens 24 Monate verlängert werden, wobei bei einer Verlängerung über 12 Monate hinaus die Gläubiger von der der Sachwalterin im Rahmen einer Gläubigerversammlung vor Ablauf des neunten Monats seit Bewilligung der definitiven Stundung anzuhören wären). Rechtsmittelbelehrung (Art. 319 ff. ZPO): Dieser Entscheid kann innert 10 Tagen seit seiner Zustellung beim Obergericht, Obere Vorstadt 38, 5000 Aarau, mit Beschwerde angefochten werden.