Verlängerung der Nachlassstundung Giuseppe Milazzo
Nachlassstundung verlängert · Aargau · 30.06.2025
Meldung
- Art
- Nachlassstundung verlängert
- Kanton
- Aargau
- Publiziert
- 30.06.2025
- Stundung ab
- 16.07.2025
- Stundung bis
- 16.01.2026
- Veröffentlicht von
- Bezirksgericht Baden - Zivil- und Strafgericht 1, Mellingerstrasse 2a, 5400 Baden
- Publikationsnummer
- NA04-0000001286
- Publiziert bis
- 30.06.2030
Parteien
Schuldner
geboren am 03.10.1979 · von Dottikon · Kirchstrasse 9c, 5413 Birmenstorf
Text
- Bemerkungen
- SN.2024.7
- Rechtsmittel
- Publikation nach SchKG Art. 295b, 296.
- Authority office
- Bezirksgericht Baden Präsidium 1 des Zivilgerichts
- Weitere Rechtsmittel
- Der Gerichtspräsident verfügt: Die dem Gesuchstellerin Giuseppe Milazzo bis und mit 16. Juli 2025 bewilligte Stundung wird um 6 Monate, d.h. bis und mit 16. Januar 2026, verlängert (damit ist eine Dauer der Nachlassstundung von 12 Monaten erreicht, in besonders komplexen Fällen kann diese auf höchstens 24 Monate verlängert werden, wobei bei einer Verlängerung über 12 Monate hinaus die Gläubiger von der der Sachwalterin im Rahmen einer Gläubigerversammlung vor Ablauf des neunten Monats seit Bewilligung der definitiven Stundung anzuhören wären). Rechtsmittelbelehrung (Art. 319 ff. ZPO): Dieser Entscheid kann innert 10 Tagen seit seiner Zustellung beim Obergericht, Obere Vorstadt 38, 5000 Aarau, mit Beschwerde angefochten werden.