Verlängerung der Nachlassstundung Steiner AG

Nachlassstundung verlängert · Zürich · 14.07.2025

Meldung

Art
Nachlassstundung verlängert
Kanton
Zürich
Publiziert
14.07.2025
Stundung ab
08.08.2025
Stundung bis
08.02.2026
Veröffentlicht von
Bezirksgericht Zürich - Nachlassgericht Zürich, Wengistrasse 30, 8004 Zürich
Publikationsnummer
NA04-0000001289
Publiziert bis
14.07.2030

Parteien

Schuldner

CHE-101.564.731 · 0106 · Hagenholzstrasse 56, 8050 Zürich

Text

Rechtsmittel
Publikation nach SchKG Art. 295b, 296.
Authority office
Bezirksgericht Zürich Nachlassgericht Thurgauerstr. 40 8050 Zürich
Weitere Rechtsmittel
Es handelt sich um eine Verlängerung der definitiven Nachlassstundung. Entscheid vom 10. Juli 2025. Eine Beschwerde gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen von der Publikation an im Doppel und unter Beilage dieses Entscheids beim Obergericht des Kantons Zürich, II. Zivilkammer, Postfach, 8021 Zürich, erklärt werden. In der Beschwerdeschrift sind die Anträge zu stellen und zu begründen. Allfällige Urkunden sind mit zweifachem Verzeichnis beizulegen. Die gesetzlichen Fristenstillstände gelten nicht (Art. 145 Abs. 2 ZPO).