Verlängerung der Nachlassstundung Steiner AG
Nachlassstundung verlängert · Zürich · 14.07.2025
Meldung
- Art
- Nachlassstundung verlängert
- Kanton
- Zürich
- Publiziert
- 14.07.2025
- Stundung ab
- 08.08.2025
- Stundung bis
- 08.02.2026
- Veröffentlicht von
- Bezirksgericht Zürich - Nachlassgericht Zürich, Wengistrasse 30, 8004 Zürich
- Publikationsnummer
- NA04-0000001289
- Publiziert bis
- 14.07.2030
Parteien
Schuldner
CHE-101.564.731 · 0106 · Hagenholzstrasse 56, 8050 Zürich
Text
- Rechtsmittel
- Publikation nach SchKG Art. 295b, 296.
- Authority office
- Bezirksgericht Zürich Nachlassgericht Thurgauerstr. 40 8050 Zürich
- Weitere Rechtsmittel
- Es handelt sich um eine Verlängerung der definitiven Nachlassstundung. Entscheid vom 10. Juli 2025. Eine Beschwerde gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen von der Publikation an im Doppel und unter Beilage dieses Entscheids beim Obergericht des Kantons Zürich, II. Zivilkammer, Postfach, 8021 Zürich, erklärt werden. In der Beschwerdeschrift sind die Anträge zu stellen und zu begründen. Allfällige Urkunden sind mit zweifachem Verzeichnis beizulegen. Die gesetzlichen Fristenstillstände gelten nicht (Art. 145 Abs. 2 ZPO).