Verlängerung der Nachlassstundung Espisa AG

Nachlassstundung verlängert · Zug · 18.12.2025

Meldung

Art
Nachlassstundung verlängert
Kanton
Zug
Publiziert
18.12.2025
Stundung ab
11.01.2026
Stundung bis
11.07.2026
Veröffentlicht von
Kantonsgericht Zug, Aabachstrasse 3, 6300 Zug
Publikationsnummer
NA04-0000001418
Publiziert bis
18.12.2030

Parteien

Schuldner

CHE-185.405.050 · 0106 · Zugerstrasse 76B, 6340 Baar

Text

Rechtsmittel
Publikation nach SchKG Art. 295b, 296.
Authority office
Kantonsgericht Zug, Einzelrichterin
Weitere Rechtsmittel
Gegen diesen Entscheid kann binnen 10 Tagen seit der Zustellung schriftlich, begründet und mit bestimmten Anträgen unter Beilage des angefochtenen Entscheides Beschwerde beim Obergericht des Kantons Zug eingereicht werden. Gerügt werden kann die unrichtige Rechtsanwendung und/oder die offensichtlich unrichtige Feststellung des Sachverhaltes (Art. 320 ZPO). Die Beschwerdeschrift kann in Papierform (je ein Exemplar für das Gericht und jede Ge-genpartei) oder elektronisch, versehen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur, einge-reicht werden (Art. 130 Abs. 1 und 2 ZPO). Im summarischen Verfahren gelten gemäss Art. 145 Abs. 2 lit. b ZPO die Bestimmungen über den Stillstand der Fristen ("Gerichtsferien") nicht.