Verlängerung der Nachlassstundung carewe GmbH

Nachlassstundung verlängert · Graubünden · 22.12.2025

Meldung

Art
Nachlassstundung verlängert
Kanton
Graubünden
Publiziert
22.12.2025
Stundung ab
10.12.2025
Stundung bis
10.09.2026
Veröffentlicht von
Regionalgericht Albula, Stradung 26, 7450 Tiefencastel
Publikationsnummer
NA04-0000001421
Publiziert bis
22.12.2030

Parteien

Schuldner

CHE-115.576.120 · 0107 · Tgesa Pardeala 11, 7456 Marmorera

Text

Bemerkungen
Sachwalterin Navis Treuhand AG, Promenade 56B, 7270 Davos Platz
Rechtsmittel
Publikation nach SchKG Art. 295b, 296.
Authority office
Regionalgericht Albula - Einzelrichterin T. Pfammatter
Weitere Rechtsmittel
Eine Beschwerde gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen von der direkten Zustellung resp. bei weiteren zur Beschwerde Berechtigten von der Publikation im schweizerischen Handelsamtsblatt an im Doppel und unter Beilage dieses Entscheids beim Obergericht des Kantons Graubünden, Grabenstrasse 30, 7001 Chur, erklärt werden. In der Beschwerdeschrift sind die Anträge zu stellen und zu begründen. Allfällige Urkunden sind mit zweifachem Verzeichnis beizulegen. Im vorliegend anwendbaren summarischen Verfahren erfolgt kein Fristenstillstand durch Gerichtsferien (Art. 145 Abs. 2 lit. b ZPO). Fällt jedoch für den Schuldner, den Gläubiger oder den Dritten das Ende einer Frist in die Zeit der Betreibungsferien oder des Rechtsstillstandes, so wird die Frist bis zum dritten Tag nach deren Ende verlängert. Bei der Berechnung der Frist von drei Tagen werden Samstag und Sonntag sowie staatlich anerkannte Feiertage nicht mitgezählt (Art. 63 SchKG).