Verlängerung der Nachlassstundung carewe GmbH
Nachlassstundung verlängert · Graubünden · 22.12.2025
Meldung
- Art
- Nachlassstundung verlängert
- Kanton
- Graubünden
- Publiziert
- 22.12.2025
- Stundung ab
- 10.12.2025
- Stundung bis
- 10.09.2026
- Veröffentlicht von
- Regionalgericht Albula, Stradung 26, 7450 Tiefencastel
- Publikationsnummer
- NA04-0000001421
- Publiziert bis
- 22.12.2030
Parteien
Schuldner
CHE-115.576.120 · 0107 · Tgesa Pardeala 11, 7456 Marmorera
Text
- Bemerkungen
- Sachwalterin Navis Treuhand AG, Promenade 56B, 7270 Davos Platz
- Rechtsmittel
- Publikation nach SchKG Art. 295b, 296.
- Authority office
- Regionalgericht Albula - Einzelrichterin T. Pfammatter
- Weitere Rechtsmittel
- Eine Beschwerde gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen von der direkten Zustellung resp. bei weiteren zur Beschwerde Berechtigten von der Publikation im schweizerischen Handelsamtsblatt an im Doppel und unter Beilage dieses Entscheids beim Obergericht des Kantons Graubünden, Grabenstrasse 30, 7001 Chur, erklärt werden. In der Beschwerdeschrift sind die Anträge zu stellen und zu begründen. Allfällige Urkunden sind mit zweifachem Verzeichnis beizulegen. Im vorliegend anwendbaren summarischen Verfahren erfolgt kein Fristenstillstand durch Gerichtsferien (Art. 145 Abs. 2 lit. b ZPO). Fällt jedoch für den Schuldner, den Gläubiger oder den Dritten das Ende einer Frist in die Zeit der Betreibungsferien oder des Rechtsstillstandes, so wird die Frist bis zum dritten Tag nach deren Ende verlängert. Bei der Berechnung der Frist von drei Tagen werden Samstag und Sonntag sowie staatlich anerkannte Feiertage nicht mitgezählt (Art. 63 SchKG).