Konkurs im Nachlassverfahren Roger Diethelm

Konkurs im Nachlassverfahren · Basel-Stadt · 20.12.2023

Meldung

Art
Konkurs im Nachlassverfahren
Kanton
Basel-Stadt
Publiziert
20.12.2023
Entschieden am
14.12.2023
Veröffentlicht von
Zivilgericht des Kantons Basel-Stadt, Bäumleingasse 5, 4001 Basel
Publikationsnummer
NA05-0000000232
Publiziert bis
20.12.2028

Parteien

Schuldner

Herrengrabenweg 81, 4054 Basel

Text

Message
Am 14. Dezember 2023 ist folgender Entscheid ergangen: 1. Es wird festgehalten, dass sich der Gesuchsteller innert der mit Verfügung vom 9. November 2023 gesetzten Frist nicht geäussert hat. 2. Über Roger Diethelm wird gemäss Art. 296b SchKG der Konkurs eröffnet. Zeit: 10:00 Uhr 3. Als Konkursverwaltung wird das Konkursamt Basel-Stadt eingesetzt. 4. Der Entscheid über die Konkurseröffnung gemäss Art. 296b SchKG wird im Kantonsblatt sowie im schweizerischen Handelsamtsblatt publiziert und dem Betreibungs- und Konkursamt Basel-Stadt, dem Handelsregisteramt Basel-Stadt sowie dem Grundbuchamt Basel-Stadt mitgeteilt. 5. Auf die Erhebung von Kosten wird umständehalber verzichtet. 6. Das vom Gesuchsteller zu tragende Sachwalterhonorar beträgt CHF 4'350.00. ZIVILGERICHT BASEL-STADT Kanzlei Prozesse
Bemerkungen
Aktenzeichen V.2023.595
Rechtsmittel
Publikation nach SchKG Art. 296b.
Amt
Zivilgericht des Kantons Basel-Stadt, Bäumleingasse 5, P.O.B. 4001 Basel
Weitere Rechtsmittel
Rechtsmittelbelehrung Eine schriftliche Begründung wird nachgeliefert, wenn eine Partei dies innert der nicht erstreckbaren Frist von 10 Tagen seit Eröffnung des Entscheides verlangt. Wird keine Begründung verlangt, so gilt dies als Verzicht auf die Anfechtung des Entscheides. Diese Frist steht während der Gerichtsferien (Art. 145 ZPO) nicht still.