Konkurs im Nachlassverfahren Edwin Bischof

Konkurs im Nachlassverfahren · Appenzell Ausserrhoden · 30.08.2024

Meldung

Art
Konkurs im Nachlassverfahren
Kanton
Appenzell Ausserrhoden
Publiziert
30.08.2024
Entschieden am
26.08.2024
Frist bis
09.09.2024
Veröffentlicht von
Kantonsgericht Appenzell Ausserrhoden, Landsgemeindeplatz 2, 9043 Trogen
Publikationsnummer
NA05-0000000296
Publiziert bis
30.08.2029

Parteien

Schuldner

geboren am 20.01.1968 · von Nesslau-Stein SG · Scheibe 41, 9100 Herisau

Text

Message
1. Über das Vermögen des Bischof Edwin, geb. 20.01.1968, von Nesslau-Stein SG, wohnhaft Scheibe 41, 9100 Herisau, wird mit Wirkung ab Montag, 26. August 2024, 09:00 Uhr, der Konkurs eröffnet. 2. Mit der Durchführung des Konkurses wird das Konkursamt Appenzell Ausserrhoden, Heiden, beauftragt. 3. Das Honorar des Sachwalters Albert Schumacher, bsb-schumacher, Rheineck, wird auf CHF 1'200.00 (inkl. Barauslagen) festgelegt. Er hat dieses direkt beim Gesuchsteller zu beziehen. 4. Die Entscheidgebühr von CHF 450.00 (bei Begründungsverzicht CHF 300.00) hat der Gesuchsteller zu tragen. Sie werden mit dem von ihm geleisteten Kostenvorschuss von CHF 300.00 verrechnet. 5. Eine Begründung kann innert 10 Tagen seit der Zustellung dieses Entscheids schriftlich beim Einzelrichter des Kantonsgerichts Appenzell Ausserrhoden, 9043 Trogen, verlangt werden. Wird keine Begründung verlangt, gilt dies als Verzicht auf die Anfechtung des Entscheids mit Berufung oder Beschwerde. Wird eine Begründung verlangt, beginnt die Frist zur Berufung oder Beschwerde ab Zustellung des begründeten Entscheids. Fax-Schreiben und E-Mails sind nicht rechtsgültig und haben keine fristwahrende Wirkung.
Bemerkungen
SV2 24 115
Rechtsmittel
Publikation nach SchKG Art. 296b.
Amt
Kantonsgericht Appenzell Ausserrhoden, Landsgemeindeplatz 2, 9043 Trogen