Konkurs im Nachlassverfahren Edwin Bischof
Konkurs im Nachlassverfahren · Appenzell Ausserrhoden · 30.08.2024
Meldung
- Art
- Konkurs im Nachlassverfahren
- Kanton
- Appenzell Ausserrhoden
- Publiziert
- 30.08.2024
- Entschieden am
- 26.08.2024
- Frist bis
- 09.09.2024
- Veröffentlicht von
- Kantonsgericht Appenzell Ausserrhoden, Landsgemeindeplatz 2, 9043 Trogen
- Publikationsnummer
- NA05-0000000296
- Publiziert bis
- 30.08.2029
Parteien
Schuldner
geboren am 20.01.1968 · von Nesslau-Stein SG · Scheibe 41, 9100 Herisau
Text
- Message
- 1. Über das Vermögen des Bischof Edwin, geb. 20.01.1968, von Nesslau-Stein SG, wohnhaft Scheibe 41, 9100 Herisau, wird mit Wirkung ab Montag, 26. August 2024, 09:00 Uhr, der Konkurs eröffnet. 2. Mit der Durchführung des Konkurses wird das Konkursamt Appenzell Ausserrhoden, Heiden, beauftragt. 3. Das Honorar des Sachwalters Albert Schumacher, bsb-schumacher, Rheineck, wird auf CHF 1'200.00 (inkl. Barauslagen) festgelegt. Er hat dieses direkt beim Gesuchsteller zu beziehen. 4. Die Entscheidgebühr von CHF 450.00 (bei Begründungsverzicht CHF 300.00) hat der Gesuchsteller zu tragen. Sie werden mit dem von ihm geleisteten Kostenvorschuss von CHF 300.00 verrechnet. 5. Eine Begründung kann innert 10 Tagen seit der Zustellung dieses Entscheids schriftlich beim Einzelrichter des Kantonsgerichts Appenzell Ausserrhoden, 9043 Trogen, verlangt werden. Wird keine Begründung verlangt, gilt dies als Verzicht auf die Anfechtung des Entscheids mit Berufung oder Beschwerde. Wird eine Begründung verlangt, beginnt die Frist zur Berufung oder Beschwerde ab Zustellung des begründeten Entscheids. Fax-Schreiben und E-Mails sind nicht rechtsgültig und haben keine fristwahrende Wirkung.
- Bemerkungen
- SV2 24 115
- Rechtsmittel
- Publikation nach SchKG Art. 296b.
- Amt
- Kantonsgericht Appenzell Ausserrhoden, Landsgemeindeplatz 2, 9043 Trogen