Konkurs im Nachlassverfahren Dware Design & Software GmbH
Konkurs im Nachlassverfahren · Bern · 19.02.2025
Meldung
- Art
- Konkurs im Nachlassverfahren
- Kanton
- Bern
- Publiziert
- 19.02.2025
- Entschieden am
- 18.02.2025
- Veröffentlicht von
- Regionalgericht Berner Jura-Seeland, Spitalstrasse 14, 2502 Biel/Bienne
- Publikationsnummer
- NA05-0000000329
- Publiziert bis
- 19.02.2030
Parteien
Schuldner
CHE-103.723.236 · 0107 · Aareweg 10, 2557 Studen BE
Text
- Message
- Über die Dware Design & Software GmbH wird der Konkurs eröffnet. Zeitpunkt der Eröffnung: Dienstag, den 18. Februar 2025, 09:45 Uhr
- Rechtsmittel
- Publikation nach SchKG Art. 296b.
- Amt
- Regionalgericht Berner Jura-Seeland, Gerichtspräsident Walser, Spitalstrasse 14, 2502 Biel/Bienne
- Weitere Rechtsmittel
- Rechtsmittelbelehrung Der vorliegende Entscheid kann innert 10 Tagen seit Zustellung mit Beschwerde beim Obergericht des Kantons Bern, Zivilabteilung, Hochschulstrasse 17, Postfach, 3001 Bern, angefochten werden. Die Frist kann nicht erstreckt werden (Art. 144 Abs. 1 ZPO). Der Fristenstillstand gemäss Art. 145 ZPO gilt nicht. Die Beschwerde ist in Papierform in je einem Exemplar für das Gericht und jede Gegenpartei oder elektronisch in einer anerkannten Form einzureichen. Sie ist zu unterzeichnen (Art. 130 und 131 ZPO). Der angefochtene Entscheid ist beizulegen (Art. 321 Abs. 3 ZPO). Die Beschwerdeschrift hat Anträge und eine Begründung zu enthalten. In der Begründung ist anzugeben, inwiefern eine unrichtige Rechtsanwendung oder eine offensichtlich unrichtige Sachverhaltsfeststellung vorliegt (Art. 320 ZPO). Neue Anträge in der Sache, neue Tatsachenbehauptungen und neue Beweismittel sind ausgeschlossen (Art. 326 Abs. 1 ZPO). Die Beschwerde hemmt die Rechtskraft und die Vollstreckbarkeit des angefochtenen Entscheides nicht. Der Aufschub der Vollstreckung kann beim Obergericht beantragt werden (Art. 325 ZPO)