Zahlungsbefehl Onyx Technologies Sàrl
Zahlungsbefehl · Bern · 11.01.2024
Meldung
- Art
- Zahlungsbefehl
- Kanton
- Bern
- Publiziert
- 11.01.2024
- Betreibungsnummer
- 223017381
- Zahlungsbefehl ausgestellt
- 30.06.2023
- Gefordert
- CHF 4'164.30
- Veröffentlicht von
- Betreibungsamt Emmental-Oberaargau, Dienststelle Oberaargau, Jurastrasse 22, 4900 Langenthal
- Publikationsnummer
- SB02-0000049404
- Publiziert bis
- 11.01.2027
Forderungen
- GrundforderungZins 5 % pro Jahr seit 25.06.2023
- CHF 4'164.30
- Total
- CHF 4'164.30
- Forderungsgrund
- Pensionskassenbeiträge bis Auflösung 30.04.2023
- Kosten
- Betreibungskosten zuzüglich Publikationskosten
Parteien
Gläubiger
CHE-109.717.323 · 0110 · General-Guisan-Quai 40, 8002 Zürich
Schuldner
CHE-367.158.481 · 0107 · Weststrasse 94, 4900 Langenthal
Text
- Amt
- Betreibungsamt Emmental-Oberaargau, Dienststelle Oberaargau Jurastrasse 22 4900 Langenthal
- Hinweise
- Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls der Kontaktstelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Publikation nach SchKG 69.