Zahlungsbefehl Gerhard Stang
Zahlungsbefehl · Aargau · 03.11.2023
Meldung
- Art
- Zahlungsbefehl
- Kanton
- Aargau
- Publiziert
- 03.11.2023
- Betreibungsnummer
- 20146917
- Zahlungsbefehl ausgestellt
- 13.09.2023
- Gefordert
- CHF 9'565.90
- Veröffentlicht von
- Betreibungsamt Gebenstorf, Wiesenstrasse 13, 5412 Gebenstorf
- Publikationsnummer
- SB02-0000050086
- Publiziert bis
- 03.11.2026
Forderungen
- Kantons-, Gemeindesteuern, Ausstand 2021, Ordentliche SteuernZins 5 % pro Jahr seit 13.09.2023
- CHF 8'461.20
- Gebühren neu
- CHF 100
- Gebühren bisher
- CHF 255
- Verzugszins bis 12.09.2023
- CHF 749.70
- Total
- CHF 9'565.90
- Forderungsgrund
- siehe Forderungen
- Kosten
- Betreibungskosten zuzüglich Publikationskosten
Parteien
Gläubiger
CHE-110.130.047 · 0223
Schuldner
geboren am 06.05.1970 · Reichstrasse 37, 5412 Gebenstorf
Vertreter
Finanzverwaltung der Gemeinde Gebenstorf
0223
Text
- Amt
- Betreibungsamt Gebenstorf Wiesenstrasse 13 5412 Gebenstorf
- Hinweise
- Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls der Kontaktstelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Publikation nach SchKG 69.