Zahlungsbefehl Rohit Bhatia

Zahlungsbefehl · Luzern · 08.12.2023

Meldung

Art
Zahlungsbefehl
Kanton
Luzern
Publiziert
08.12.2023
Betreibungsnummer
22320660
Zahlungsbefehl ausgestellt
03.10.2023
Gefordert
CHF 4'373.60
Veröffentlicht von
Betreibungsamt Luzern, Winkelriedstrasse 14, 6003 Luzern
Publikationsnummer
SB02-0000050192
Publiziert bis
08.12.2026

Forderungen

Zugesicherter Mietzins für den Monat Januar 2023
CHF 3'850
Gerichtsgebühr im Arrestverfahren Nr. 3C1 23 744
CHF 400
Arrestkosten gemäss Arresturkunde Nr. 22300024
CHF 123.60
Total
CHF 4'373.60
Forderungsgrund
Zugesicherter Mietzins für den Monat Januar 2023 CHF 3'850.00 Gerichtsgebühr CHF 400.00 Arrestkosten gemäss Arresturkunde Nr. 22300024 CHF 123.60
Kosten
Betreibungskosten zuzüglich Publikationskosten

Parteien

Gläubiger

Grudliweg 6, 6020 Emmenbrücke

Schuldner

Rohit Bhatia

geboren am 11.12.1974

Text

Amt
Betreibungsamt Luzern Winkelriedstrasse 14 6003 Luzern
Weitere Rechtsmittel
Gleichzeitig wird dem obgenannten Arrestschuldner zur Kenntnis gebracht, dass das unterzeichnete Betreibungsamt aufgrund des Arrestbefehls Nr. 3C1 23 744 des Bezirksgerichts Luzern vom 18.08.2023, bei der Luzerner Kantonalbank AG, Pilatusstrasse 12, 6003 Luzern, sämtliche Konten des Arrestschuldners, insbesondere das Konto mit der IBAN CH83 0077 8158 3508 4200 3, bis zum Deckungsbetrag von CHF 10'000.-- arrestiert hat. Arrestgrund: Art. 271 Abs. 1 Ziff. 4 SchKG Hinweis: Dem Schuldner werden die ordentlichen Fristen jeweils um 10 Tage verlängert gemäss Art. 33 Abs. 2 in Verbindung mit BGE 73 II 27. Rechtsmittelbelehrung: Wenn der Arrestschuldner in seinen Rechten betroffen ist, kann er gemäss Art. 278 SchKG innert 20 Tagen von heute an gerechnet, beim Bezirksgericht Luzern, Grabenstrasse 2, 6004 Luzern, Einsprache erheben. Eine allfällige Beschwerde gegen den Arrestvollzug und/oder den Zahlungsbefehl ist innert 20 Tagen, ebenfalls von heute an gerechnet, beim Bezirksgericht Luzern, Grabenstrasse 2, 6004 Luzern, einzureichen. Die Beschwerde sollte einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie im Doppel eingereicht werden.
Hinweise
Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls der Kontaktstelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Publikation nach SchKG 69.