Zahlungsbefehl Boughaba Jamal

Zahlungsbefehl · Schaffhausen · 22.12.2023

Meldung

Art
Zahlungsbefehl
Kanton
Schaffhausen
Publiziert
22.12.2023
Betreibungsnummer
202306956
Zahlungsbefehl ausgestellt
25.05.2023
Gefordert
CHF 2'734.05
Veröffentlicht von
Betreibungsamt Schaffhausen, Münsterplatz 31, 8200 Schaffhausen
Publikationsnummer
SB02-0000052154
Publiziert bis
22.12.2026

Forderungen

ArrestkostenZins 4 % pro Jahr seit 02.10.2020
CHF 2'650.75
Forderung 2
CHF 83.30
Total
CHF 2'734.05
Forderungsgrund
- Arresturkunde vom 17.05.2023, Arrestbefehl Nr. 202375007 BA Schaffhausen - Sicherstellungsverfügung per 15.05.2023 im Amtsblatt des Kantons St. Gallen publiziert - Verfügung und Schlussrechnung vom 01.09.2020 Kantons- und Gemeindesteuern 2019
Kosten
Betreibungskosten zuzüglich Publikationskosten

Parteien

Gläubiger

Kanton St Gallen und Politische Gemeinde

0221

Schuldner

Boughaba Jamal

geboren am 05.07.1983

Vertreter

Steueramt Rorschach

0221

Text

Amt
Betreibungsamt Schaffhausen Münsterplatz 31 8200 Schaffhausen
Hinweise
Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls der Kontaktstelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Publikation nach SchKG 69.