Zahlungsbefehl Boughaba Jamal
Zahlungsbefehl · Schaffhausen · 22.12.2023
Meldung
- Art
- Zahlungsbefehl
- Kanton
- Schaffhausen
- Publiziert
- 22.12.2023
- Betreibungsnummer
- 202306956
- Zahlungsbefehl ausgestellt
- 25.05.2023
- Gefordert
- CHF 2'734.05
- Veröffentlicht von
- Betreibungsamt Schaffhausen, Münsterplatz 31, 8200 Schaffhausen
- Publikationsnummer
- SB02-0000052154
- Publiziert bis
- 22.12.2026
Forderungen
- ArrestkostenZins 4 % pro Jahr seit 02.10.2020
- CHF 2'650.75
- Forderung 2
- CHF 83.30
- Total
- CHF 2'734.05
- Forderungsgrund
- - Arresturkunde vom 17.05.2023, Arrestbefehl Nr. 202375007 BA Schaffhausen - Sicherstellungsverfügung per 15.05.2023 im Amtsblatt des Kantons St. Gallen publiziert - Verfügung und Schlussrechnung vom 01.09.2020 Kantons- und Gemeindesteuern 2019
- Kosten
- Betreibungskosten zuzüglich Publikationskosten
Parteien
Gläubiger
Kanton St Gallen und Politische Gemeinde
0221
Schuldner
Boughaba Jamal
geboren am 05.07.1983
Vertreter
Steueramt Rorschach
0221
Text
- Amt
- Betreibungsamt Schaffhausen Münsterplatz 31 8200 Schaffhausen
- Hinweise
- Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls der Kontaktstelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Publikation nach SchKG 69.