Zahlungsbefehl Jamal Boughaba
Zahlungsbefehl · Schaffhausen · 16.02.2024
Meldung
- Art
- Zahlungsbefehl
- Kanton
- Schaffhausen
- Publiziert
- 16.02.2024
- Betreibungsnummer
- 202402458
- Zahlungsbefehl ausgestellt
- 13.02.2024
- Gefordert
- CHF 5'900.50
- Veröffentlicht von
- Betreibungsamt Schaffhausen, Münsterplatz 31, 8200 Schaffhausen
- Publikationsnummer
- SB02-0000054528
- Publiziert bis
- 16.02.2027
Forderungen
- Kantons- und Gemeindesteuer 2018Zins 4 % pro Jahr seit 26.03.2020
- CHF 5'750.10
- Kosten Arrest Nr. 202475001
- CHF 150.40
- Total
- CHF 5'900.50
- Forderungsgrund
- - Arresturkunde vom 26.01.2024, Arrestbefehl Nr. 202475001 Betreibungsamt Schaffhausen - Sicherstellungsverfügung per 03.01.2024 im Amtsblatt des Kantons St.Gallen publiziert - Verfügung und Schlussrechnung vom 25.02.2020 Kantons- und Gemeindesteuern 2018 - Kontoauszug per 03.01.2024 Kantons- und Gemeindesteuern 2018
- Kosten
- Betreibungskosten zuzüglich Publikationskosten
Parteien
Gläubiger
Kanton St.Gallen und Politische Gemeinde Steinach
0221
Schuldner
Jamal Boughaba
geboren am 05.07.1983
Vertreter
Gemeindesteueramt Steinach
0221
Text
- Amt
- Betreibungsamt Schaffhausen Münsterplatz 31 8200 Schaffhausen
- Hinweise
- Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls der Kontaktstelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Publikation nach SchKG 69.