Zahlungsbefehl Jamal Boughaba

Zahlungsbefehl · Schaffhausen · 16.02.2024

Meldung

Art
Zahlungsbefehl
Kanton
Schaffhausen
Publiziert
16.02.2024
Betreibungsnummer
202402458
Zahlungsbefehl ausgestellt
13.02.2024
Gefordert
CHF 5'900.50
Veröffentlicht von
Betreibungsamt Schaffhausen, Münsterplatz 31, 8200 Schaffhausen
Publikationsnummer
SB02-0000054528
Publiziert bis
16.02.2027

Forderungen

Kantons- und Gemeindesteuer 2018Zins 4 % pro Jahr seit 26.03.2020
CHF 5'750.10
Kosten Arrest Nr. 202475001
CHF 150.40
Total
CHF 5'900.50
Forderungsgrund
- Arresturkunde vom 26.01.2024, Arrestbefehl Nr. 202475001 Betreibungsamt Schaffhausen - Sicherstellungsverfügung per 03.01.2024 im Amtsblatt des Kantons St.Gallen publiziert - Verfügung und Schlussrechnung vom 25.02.2020 Kantons- und Gemeindesteuern 2018 - Kontoauszug per 03.01.2024 Kantons- und Gemeindesteuern 2018
Kosten
Betreibungskosten zuzüglich Publikationskosten

Parteien

Gläubiger

Kanton St.Gallen und Politische Gemeinde Steinach

0221

Schuldner

Jamal Boughaba

geboren am 05.07.1983

Vertreter

Gemeindesteueramt Steinach

0221

Text

Amt
Betreibungsamt Schaffhausen Münsterplatz 31 8200 Schaffhausen
Hinweise
Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls der Kontaktstelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Publikation nach SchKG 69.