Zahlungsbefehl Eugen Reinhardt
Zahlungsbefehl · Luzern · 08.03.2024
Meldung
- Art
- Zahlungsbefehl
- Kanton
- Luzern
- Publiziert
- 08.03.2024
- Betreibungsnummer
- 22325453
- Zahlungsbefehl ausgestellt
- 05.12.2023
- Gefordert
- CHF 5'113.30
- Veröffentlicht von
- Betreibungsamt Luzern, Winkelriedstrasse 14, 6003 Luzern
- Publikationsnummer
- SB02-0000055258
- Publiziert bis
- 08.03.2027
Forderungen
- Mietzins Oktober 2023 CHF 1'630.00 Mietzins November 2023 CHF 1'630.00 Heiz- und Nebenkostenabrechnung 2022/2023 CHF 793.30 Mahnspesen 2x 30.00 CHF 60.00 Räumungskosten CHF 1'000.00
- CHF 5'113.30
- Total
- CHF 5'113.30
- Forderungsgrund
- Mietzins Oktober 2023 CHF 1'630.00 Mietzins November 2023 CHF 1'630.00 Heiz- und Nebenkostenabrechnung 2022/2023 CHF 793.30 Mahnspesen 2x 30.00 CHF 60.00 Räumungskosten CHF 1'000.00
- Kosten
- Betreibungskosten zuzüglich Publikationskosten
Parteien
Gläubiger
CHE-105.969.943 · 0106 · Staldenhof 3b, 6014 Luzern
Schuldner
Eugen Reinhardt
geboren am 16.06.1981
Vertreter
CHE-238.428.637 · 0106 · Haldenstrasse 37b, 6006 Luzern
Text
- Bemerkungen
- Gegenstand: Mietzinsdepot CH71 0630 0506 4708 0509 0, Valiant Bank AG, Pilatusstrasse 39, Postfach, 6002 Luzern
- Amt
- Betreibungsamt Luzern Winkelriedstrasse 14 6003 Luzern
- Hinweise
- Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger innert eines Monats seit Zustellung des Zahlungsbefehls für die angegebenen Forderungen samt Betreibungs- und Retentionskosten zu befriedigen. Will der Schuldner oder Dritteigentümer die Forderung oder einen Teil derselben, das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, oder das Pfandrecht insgesamt oder teilweise bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen nach der Veröffentlichung der Anmeldestelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonsten die ganze Forderung als bestritten gilt. Wird das Pfandrecht nur teilweise bestritten, so sind die Gegenstände, an denen das Pfandrecht, oder jener Teil der Forderung, für den das Pfandrecht bestritten ist, genau anzugeben, ansonsten das Pfandrecht insgesamt als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Verwertung des Pfandgegenstandes verlangen.