Zahlungsbefehl Ozan Dogan
Zahlungsbefehl · Luzern · 30.08.2024
Meldung
- Art
- Zahlungsbefehl
- Kanton
- Luzern
- Publiziert
- 30.08.2024
- Betreibungsnummer
- 22409026
- Zahlungsbefehl ausgestellt
- 26.04.2024
- Gefordert
- CHF 4'235.90
- Veröffentlicht von
- Betreibungsamt Luzern, Winkelriedstrasse 14, 6003 Luzern
- Publikationsnummer
- SB02-0000063112
- Publiziert bis
- 30.08.2027
Forderungen
- Leistungsabrechnung vom 03.03.2022 aus der obligatorischen Krankenversicherung nach KVG
- CHF 3'838.70
- Mahn- und Bearbeitungskosten
- CHF 250
- Frühere Betreibungskosten
- CHF 147.20
- Total
- CHF 4'235.90
- Forderungsgrund
- Leistungsabrechnung vom 03.03.2022 aus der obligatorischen Krankenversicherung nach KVG CHF 3'838.70 Mahn- und Bearbeitungskosten CHF 250.00 Frühere Betreibungskosten CHF 147.20
- Kosten
- Betreibungskosten zuzüglich Publikationskosten
Parteien
Gläubiger
CHE-112.099.945 · 0106 · Weltpoststrasse 19, 3015 Bern
Schuldner
Ozan Dogan
geboren am 20.05.1987
Text
- Amt
- Betreibungsamt Luzern Winkelriedstrasse 14 6003 Luzern
- Hinweise
- Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls der Kontaktstelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Publikation nach SchKG 69.