Zahlungsbefehl Ozan Dogan

Zahlungsbefehl · Luzern · 30.08.2024

Meldung

Art
Zahlungsbefehl
Kanton
Luzern
Publiziert
30.08.2024
Betreibungsnummer
22409026
Zahlungsbefehl ausgestellt
26.04.2024
Gefordert
CHF 4'235.90
Veröffentlicht von
Betreibungsamt Luzern, Winkelriedstrasse 14, 6003 Luzern
Publikationsnummer
SB02-0000063112
Publiziert bis
30.08.2027

Forderungen

Leistungsabrechnung vom 03.03.2022 aus der obligatorischen Krankenversicherung nach KVG
CHF 3'838.70
Mahn- und Bearbeitungskosten
CHF 250
Frühere Betreibungskosten
CHF 147.20
Total
CHF 4'235.90
Forderungsgrund
Leistungsabrechnung vom 03.03.2022 aus der obligatorischen Krankenversicherung nach KVG CHF 3'838.70 Mahn- und Bearbeitungskosten CHF 250.00 Frühere Betreibungskosten CHF 147.20
Kosten
Betreibungskosten zuzüglich Publikationskosten

Parteien

Gläubiger

CHE-112.099.945 · 0106 · Weltpoststrasse 19, 3015 Bern

Schuldner

Ozan Dogan

geboren am 20.05.1987

Text

Amt
Betreibungsamt Luzern Winkelriedstrasse 14 6003 Luzern
Hinweise
Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls der Kontaktstelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Publikation nach SchKG 69.