Zahlungsbefehl Urs Beetschen
Zahlungsbefehl · Luzern · 04.10.2024
Meldung
- Art
- Zahlungsbefehl
- Kanton
- Luzern
- Publiziert
- 04.10.2024
- Betreibungsnummer
- 22401149
- Zahlungsbefehl ausgestellt
- 16.01.2024
- Gefordert
- CHF 8'531.40
- Veröffentlicht von
- Betreibungsamt Luzern, Winkelriedstrasse 14, 6003 Luzern
- Publikationsnummer
- SB02-0000065158
- Publiziert bis
- 04.10.2027
Forderungen
- STAATS- UND GEMEINDESTEUERN 2021, RECHNUNG VOM 25.08.2022, CHF 1'185.80, ZINS CHF 54.50 STAATS- UND GEMEINDESTEUERN 2022, RECHNUNG VOM 21.09.2023, CHF 7'228.60, ZINS CHF 62.50Zins 4.75 % pro Jahr seit 16.01.2024
- CHF 8'414.40
- AUFGELAUFENER ZINS BIS 15.01.2024
- CHF 117
- Total
- CHF 8'531.40
- Forderungsgrund
- STAATS- UND GEMEINDESTEUERN 2021, RECHNUNG VOM 25.08.2022, CHF 1'185.80, ZINS CHF 54.50 STAATS- UND GEMEINDESTEUERN 2022, RECHNUNG VOM 21.09.2023, CHF 7'228.60, ZINS CHF 62.50 AUFGELAUFENER ZINS BIS 15.01.2024
- Kosten
- Betreibungskosten zuzüglich Publikationskosten
Parteien
Gläubiger
Staat Luzern und Stadt Luzern
0221
Schuldner
geboren am 17.07.1968 · von Lenk BE · Langensandstrasse 42, 6005 Luzern
Vertreter
Stadt Luzern, Steueramt
0223
Text
- Amt
- Betreibungsamt Luzern Winkelriedstrasse 14 6003 Luzern
- Hinweise
- Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls der Kontaktstelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Publikation nach SchKG 69.