Zahlungsbefehl Nathan Crowe
Zahlungsbefehl · Luzern · 04.10.2024
Meldung
- Art
- Zahlungsbefehl
- Kanton
- Luzern
- Publiziert
- 04.10.2024
- Betreibungsnummer
- 22318147
- Zahlungsbefehl ausgestellt
- 04.09.2023
- Gefordert
- CHF 4'223.45
- Veröffentlicht von
- Betreibungsamt Luzern, Winkelriedstrasse 14, 6003 Luzern
- Publikationsnummer
- SB02-0000065160
- Publiziert bis
- 04.10.2027
Forderungen
- Prämien KVG 10/2022 - 05/2023Zins 5 % pro Jahr seit 05.09.2023
- CHF 3'736.55
- Zinsen KVG
- CHF 111.90
- Mahngebühren KVG 02/2023 - 07/2023, Bearbeitungsgebühr KVG
- CHF 375
- Total
- CHF 4'223.45
- Forderungsgrund
- Prämien KVG 10/2022 - 05/2023 CHF 3'736.55 Zinsen KVG CHF 111.90 Mahngebühren KVG 02/2023 - 07/2023, Bearbeitungsgebühr KVG CHF 375.00
- Kosten
- Betreibungskosten zuzüglich Publikationskosten
Parteien
Gläubiger
CHE-102.695.608 · 0106 · Zürichstrasse 130, 8600 Dübendorf
Schuldner
geboren am 29.01.1999 · Neustadtstrasse 16, 6003 Luzern
Vertreter
CHE-102.695.608 · 0113
Text
- Amt
- Betreibungsamt Luzern Winkelriedstrasse 14 6003 Luzern
- Hinweise
- Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls der Kontaktstelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Publikation nach SchKG 69.