Zahlungsbefehl Roland Baumgartner
Zahlungsbefehl · Bern · 15.01.2025
Meldung
- Art
- Zahlungsbefehl
- Kanton
- Bern
- Publiziert
- 15.01.2025
- Betreibungsnummer
- 224016429
- Zahlungsbefehl ausgestellt
- 04.06.2024
- Gefordert
- CHF 10'090.20
- Veröffentlicht von
- Betreibungsamt Emmental-Oberaargau, Dienststelle Emmental, Dunantstrasse 7c, 3400 Burgdorf
- Publikationsnummer
- SB02-0000070747
- Publiziert bis
- 15.01.2028
Forderungen
- GrundforderungZins 3 % pro Jahr seit 04.06.2024
- CHF 9'146.50
- Verzugszins gemäss Steuerrechnung
- CHF 197.20
- Noch nicht fakturierter Verzugszins
- CHF 160.10
- Bussen, Kosten und Gebühren
- CHF 320
- Feuerwehrdienstersatzabgabe
- CHF 266.40
- Total
- CHF 10'090.20
- Forderungsgrund
- Steuern und Abgaben 2022 gemäss Rechnung vom 05.10.2023
- Kosten
- Betreibungskosten zuzüglich Publikationskosten
Parteien
Gläubiger
Kanton Bern, EG Rüdtligen-Alchenflüh
0221
Schuldner
geboren am 02.06.1980 · Bahnhofstrasse 2, 3422 Alchenflüh
Vertreter
Steuerverwaltung des Kantons Bern
0221
Text
- Amt
- Betreibungsamt Emmental-Oberaargau, Dienststelle Emmental Dunantstrasse 7c 3400 Burgdorf
- Hinweise
- Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls der Kontaktstelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Publikation nach SchKG 69.