Zahlungsbefehl Alfred Eggstein

Zahlungsbefehl · Luzern · 09.05.2025

Meldung

Art
Zahlungsbefehl
Kanton
Luzern
Publiziert
09.05.2025
Betreibungsnummer
22408566
Zahlungsbefehl ausgestellt
23.04.2024
Gefordert
CHF 1'120.55
Veröffentlicht von
Betreibungsamt Luzern, Winkelriedstrasse 14, 6003 Luzern
Publikationsnummer
SB02-0000076336
Publiziert bis
09.05.2028

Forderungen

STAATS- UND GEMEINDESTEUERN 2022, STEUERRECHNUNG VOM 02.11.2023Zins 4.75 % pro Jahr seit 23.04.2024
CHF 1'101.85
AUFGELAUFENER ZINS BIS 22.04.2024
CHF 18.70
Total
CHF 1'120.55
Forderungsgrund
STAATS- UND GEMEINDESTEUERN 2022, STEUERRECHNUNG VOM 02.11.2023 CHF 1'101.85 AUFGELAUFENER ZINS BIS 22.04.2024 CHF 18.70
Kosten
Betreibungskosten zuzüglich Publikationskosten

Parteien

Gläubiger

Staat Luzern und Stadt Luzern

0221

Schuldner

geboren am 04.12.1963 · von Luzern LU · Geissmattstrasse 17, 6004 Luzern

Vertreter

Stadt Luzern, Steueramt

0223

Text

Amt
Betreibungsamt Luzern Winkelriedstrasse 14 6003 Luzern
Hinweise
Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls der Kontaktstelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Publikation nach SchKG 69.