Zahlungsbefehl Alfred Eggstein
Zahlungsbefehl · Luzern · 09.05.2025
Meldung
- Art
- Zahlungsbefehl
- Kanton
- Luzern
- Publiziert
- 09.05.2025
- Betreibungsnummer
- 22408566
- Zahlungsbefehl ausgestellt
- 23.04.2024
- Gefordert
- CHF 1'120.55
- Veröffentlicht von
- Betreibungsamt Luzern, Winkelriedstrasse 14, 6003 Luzern
- Publikationsnummer
- SB02-0000076336
- Publiziert bis
- 09.05.2028
Forderungen
- STAATS- UND GEMEINDESTEUERN 2022, STEUERRECHNUNG VOM 02.11.2023Zins 4.75 % pro Jahr seit 23.04.2024
- CHF 1'101.85
- AUFGELAUFENER ZINS BIS 22.04.2024
- CHF 18.70
- Total
- CHF 1'120.55
- Forderungsgrund
- STAATS- UND GEMEINDESTEUERN 2022, STEUERRECHNUNG VOM 02.11.2023 CHF 1'101.85 AUFGELAUFENER ZINS BIS 22.04.2024 CHF 18.70
- Kosten
- Betreibungskosten zuzüglich Publikationskosten
Parteien
Gläubiger
Staat Luzern und Stadt Luzern
0221
Schuldner
geboren am 04.12.1963 · von Luzern LU · Geissmattstrasse 17, 6004 Luzern
Vertreter
Stadt Luzern, Steueramt
0223
Text
- Amt
- Betreibungsamt Luzern Winkelriedstrasse 14 6003 Luzern
- Hinweise
- Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls der Kontaktstelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Publikation nach SchKG 69.