Zahlungsbefehl Hartmann André
Zahlungsbefehl · Solothurn · 27.10.2025
Meldung
- Art
- Zahlungsbefehl
- Kanton
- Solothurn
- Publiziert
- 27.10.2025
- Betreibungsnummer
- 399440
- Veröffentlicht von
- Betreibungsamt Thal-Gäu, Wengimattstrasse 2, 4710 Balsthal
- Publikationsnummer
- SB02-0000085862
- Publiziert bis
- 27.10.2026
Parteien
Gläubiger
CHE-110.130.047 · 0113
Schuldner
geboren am 09.07.1974 · Einschlagstrasse 52, 4622 Egerkingen
Vertreter
Werkhofstrasse 29c, 4500 Solothurn
Text
- Amt
- Betreibungsamt Thal-Gäu Wengimattstrasse 2 4710 Balsthal
- Hinweise
- Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls der Kontaktstelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Publikation nach SchKG 69.