Zahlungsbefehl Hartmann André

Zahlungsbefehl · Solothurn · 27.10.2025

Meldung

Art
Zahlungsbefehl
Kanton
Solothurn
Publiziert
27.10.2025
Betreibungsnummer
399440
Veröffentlicht von
Betreibungsamt Thal-Gäu, Wengimattstrasse 2, 4710 Balsthal
Publikationsnummer
SB02-0000085862
Publiziert bis
27.10.2026

Parteien

Gläubiger

CHE-110.130.047 · 0113

Schuldner

geboren am 09.07.1974 · Einschlagstrasse 52, 4622 Egerkingen

Vertreter

Werkhofstrasse 29c, 4500 Solothurn

Text

Amt
Betreibungsamt Thal-Gäu Wengimattstrasse 2 4710 Balsthal
Hinweise
Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls der Kontaktstelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Publikation nach SchKG 69.