Zahlungsbefehl Thomas Haller

Zahlungsbefehl · Aargau · 30.10.2025

Meldung

Art
Zahlungsbefehl
Kanton
Aargau
Publiziert
30.10.2025
Betreibungsnummer
145937
Veröffentlicht von
Betreibungsamt Reinach, Kirchenbreitestrasse 47, 5734 Reinach AG
Publikationsnummer
SB02-0000086004
Publiziert bis
30.10.2026

Parteien

Gläubiger

CHE-108.956.606 · 0117 · Bleichemattstrasse 12, 5000 Aarau

Schuldner

Thomas Haller

geboren am 21.07.1963 · von 5734 Reinach AG · SA

Text

Amt
Betreibungsamt Reinach Kirchenbreitestrasse 47 5734 Reinach AG
Hinweise
Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger innert sechs Monaten seit Zustellung des Zahlungsbefehls für die angegebenen Forderungen samt Betreibungskosten zu befriedigen. Will der Schuldner, der Dritteigentümer oder, falls das verpfändete Grundstück als Familienwohnung dient (Art. 169 ZGB), der Ehegatte des Schuldners oder des Dritten die Forderung oder einen Teil derselben, das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, oder das Pfandrecht insgesamt oder teilweise bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen nach der Veröffentlichung der Kontaktstelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonsten die ganze Forderung als bestritten gilt. Wird das Pfandrecht nur teilweise bestritten, so sind die Gegenstände, an denen das Pfandrecht, oder jener Teil der Forderung, für den das Pfandrecht bestritten ist, genau anzugeben, ansonsten das Pfandrecht insgesamt als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Verwertung des Pfandgegenstandes verlangen.