Zahlungsbefehl Thomas Haller
Zahlungsbefehl · Aargau · 30.10.2025
Meldung
- Art
- Zahlungsbefehl
- Kanton
- Aargau
- Publiziert
- 30.10.2025
- Betreibungsnummer
- 145937
- Veröffentlicht von
- Betreibungsamt Reinach, Kirchenbreitestrasse 47, 5734 Reinach AG
- Publikationsnummer
- SB02-0000086004
- Publiziert bis
- 30.10.2026
Parteien
Gläubiger
CHE-108.956.606 · 0117 · Bleichemattstrasse 12, 5000 Aarau
Schuldner
Thomas Haller
geboren am 21.07.1963 · von 5734 Reinach AG · SA
Text
- Amt
- Betreibungsamt Reinach Kirchenbreitestrasse 47 5734 Reinach AG
- Hinweise
- Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger innert sechs Monaten seit Zustellung des Zahlungsbefehls für die angegebenen Forderungen samt Betreibungskosten zu befriedigen. Will der Schuldner, der Dritteigentümer oder, falls das verpfändete Grundstück als Familienwohnung dient (Art. 169 ZGB), der Ehegatte des Schuldners oder des Dritten die Forderung oder einen Teil derselben, das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, oder das Pfandrecht insgesamt oder teilweise bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen nach der Veröffentlichung der Kontaktstelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonsten die ganze Forderung als bestritten gilt. Wird das Pfandrecht nur teilweise bestritten, so sind die Gegenstände, an denen das Pfandrecht, oder jener Teil der Forderung, für den das Pfandrecht bestritten ist, genau anzugeben, ansonsten das Pfandrecht insgesamt als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Verwertung des Pfandgegenstandes verlangen.