Zahlungsbefehl Wikman AG

Zahlungsbefehl · Zug · 06.11.2025

Meldung

Art
Zahlungsbefehl
Kanton
Zug
Publiziert
06.11.2025
Betreibungsnummer
20256964
Veröffentlicht von
Betreibungsamt Baar, Rigistrasse 5, 6340 Baar
Publikationsnummer
SB02-0000086291
Publiziert bis
06.11.2026

Parteien

Gläubiger

CHE-105.782.652 · 0108 · Rosenbergstrasse 16, 9001 St. Gallen

Schuldner

CHE-135.533.987 · 0106 · Baarermattstrasse 10, 6340 Baar

Text

Amt
Betreibungsamt Baar Rigistrasse 5 6340 Baar
Hinweise
Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls der Kontaktstelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Publikation nach SchKG 69.