Zahlungsbefehl Guido Rake

Zahlungsbefehl · Zürich · 07.11.2025

Meldung

Art
Zahlungsbefehl
Kanton
Zürich
Publiziert
07.11.2025
Betreibungsnummer
216398
Veröffentlicht von
Betreibungsamt Zürich 7, Witikonerstrasse 15, 8032 Zürich
Publikationsnummer
SB02-0000086504
Publiziert bis
07.11.2026

Parteien

Gläubiger

Staat und Stadt Zürich

0224

Schuldner

geboren am 02.02.1965 · Voltastrasse 69, 8044 Zürich

Vertreter

Steueramt der Stadt Zürich

0223

Text

Amt
Betreibungsamt Zürich 7 Witikonerstrasse 15 8032 Zürich
Hinweise
Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls der Kontaktstelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Publikation nach SchKG 69.