Zahlungsbefehl Max Regner

Zahlungsbefehl · St. Gallen · 13.11.2025

Meldung

Art
Zahlungsbefehl
Kanton
St. Gallen
Publiziert
13.11.2025
Betreibungsnummer
25019207
Veröffentlicht von
Betreibungsamt St.Gallen, Unterstrasse 14, 9001 St. Gallen
Publikationsnummer
SB02-0000086780
Publiziert bis
13.11.2026

Parteien

Gläubiger

Kanton St.Gallen, Politische Gemeinde St.Gallen, Röm.-kath. Kirchgemeinde

0221

Schuldner

geboren am 19.10.1989 · Farbgutstrasse 10a, 9008 St.Gallen

Vertreter

Steueramt der Stadt St.Gallen

0223

Text

Amt
Betreibungsamt St.Gallen Unterstrasse 14 9001 St. Gallen
Hinweise
Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls der Kontaktstelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Publikation nach SchKG 69.