Zahlungsbefehl Adrian Burger

Zahlungsbefehl · Basel-Landschaft · 14.11.2025

Meldung

Art
Zahlungsbefehl
Kanton
Basel-Landschaft
Publiziert
14.11.2025
Betreibungsnummer
22567570
Veröffentlicht von
Betreibungs- und Konkursamt des Kantons Basel-Landschaft - Abteilung Betreibungen, Eichenweg 12, 4410 Liestal
Publikationsnummer
SB02-0000086959
Publiziert bis
14.11.2026

Parteien

Gläubiger

Einwohnergemeinde Bottmingen

0223

Schuldner

geboren am 21.03.1975 · Don Bosco-Strasse 7, 4153 Reinach

Vertreter

Gemeindeverwaltung Bottmingen

0223

Text

Bemerkungen
GL/Ref.: RG 60648/64899 u.a. / SCH entzieht sich der Zustellung
Amt
Betreibungs- und Konkursamt des Kantons Basel-Landschaft - Abteilung Betreibungen Eichenweg 12 4410 Liestal IBAN: CH40 0076 9437 4659 3200 1
Hinweise
Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger innert sechs Monaten seit Zustellung des Zahlungsbefehls für die angegebenen Forderungen samt Betreibungskosten zu befriedigen. Will der Schuldner, der Dritteigentümer oder, falls das verpfändete Grundstück als Familienwohnung dient (Art. 169 ZGB), der Ehegatte des Schuldners oder des Dritten die Forderung oder einen Teil derselben, das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, oder das Pfandrecht insgesamt oder teilweise bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen nach der Veröffentlichung der Kontaktstelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonsten die ganze Forderung als bestritten gilt. Wird das Pfandrecht nur teilweise bestritten, so sind die Gegenstände, an denen das Pfandrecht, oder jener Teil der Forderung, für den das Pfandrecht bestritten ist, genau anzugeben, ansonsten das Pfandrecht insgesamt als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Verwertung des Pfandgegenstandes verlangen.