Zahlungsbefehl Adrian Burger
Zahlungsbefehl · Basel-Landschaft · 14.11.2025
Meldung
- Art
- Zahlungsbefehl
- Kanton
- Basel-Landschaft
- Publiziert
- 14.11.2025
- Betreibungsnummer
- 22567570
- Veröffentlicht von
- Betreibungs- und Konkursamt des Kantons Basel-Landschaft - Abteilung Betreibungen, Eichenweg 12, 4410 Liestal
- Publikationsnummer
- SB02-0000086959
- Publiziert bis
- 14.11.2026
Parteien
Gläubiger
Einwohnergemeinde Bottmingen
0223
Schuldner
geboren am 21.03.1975 · Don Bosco-Strasse 7, 4153 Reinach
Vertreter
Gemeindeverwaltung Bottmingen
0223
Text
- Bemerkungen
- GL/Ref.: RG 60648/64899 u.a. / SCH entzieht sich der Zustellung
- Amt
- Betreibungs- und Konkursamt des Kantons Basel-Landschaft - Abteilung Betreibungen Eichenweg 12 4410 Liestal IBAN: CH40 0076 9437 4659 3200 1
- Hinweise
- Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger innert sechs Monaten seit Zustellung des Zahlungsbefehls für die angegebenen Forderungen samt Betreibungskosten zu befriedigen. Will der Schuldner, der Dritteigentümer oder, falls das verpfändete Grundstück als Familienwohnung dient (Art. 169 ZGB), der Ehegatte des Schuldners oder des Dritten die Forderung oder einen Teil derselben, das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, oder das Pfandrecht insgesamt oder teilweise bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen nach der Veröffentlichung der Kontaktstelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonsten die ganze Forderung als bestritten gilt. Wird das Pfandrecht nur teilweise bestritten, so sind die Gegenstände, an denen das Pfandrecht, oder jener Teil der Forderung, für den das Pfandrecht bestritten ist, genau anzugeben, ansonsten das Pfandrecht insgesamt als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Verwertung des Pfandgegenstandes verlangen.