Zahlungsbefehl Daniel Affeltranger, Arrestprosequierung

Zahlungsbefehl · Luzern · 02.12.2025

Meldung

Art
Zahlungsbefehl
Kanton
Luzern
Publiziert
02.12.2025
Betreibungsnummer
2257571
Veröffentlicht von
Betreibungsamt Region Sursee, Dägersteinstrasse 1a, 6210 Sursee
Publikationsnummer
SB02-0000087970
Publiziert bis
02.12.2026

Parteien

Gläubiger

Rheinprung 16/18, 4001 Basel

Schuldner

Daniel Affeltranger

geboren am 09.11.1960 · von Erstfeld / UR

Vertreter

Grenzacherstrasse 62, 4058 Basel

Text

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Arrestprosequierung
Amt
Betreibungsamt Region Sursee Dägersteinstrasse 1a 6210 Sursee
Weitere Rechtsmittel
Publikation gemäss Art. 66 Abs. 4 Ziff. 1 SchKG
Hinweise
Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls der Kontaktstelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Publikation nach SchKG 69.