Zahlungsbefehl Daniel Affeltranger, Arrestprosequierung
Zahlungsbefehl · Luzern · 02.12.2025
Meldung
- Art
- Zahlungsbefehl
- Kanton
- Luzern
- Publiziert
- 02.12.2025
- Betreibungsnummer
- 2257571
- Veröffentlicht von
- Betreibungsamt Region Sursee, Dägersteinstrasse 1a, 6210 Sursee
- Publikationsnummer
- SB02-0000087970
- Publiziert bis
- 02.12.2026
Parteien
Gläubiger
Rheinprung 16/18, 4001 Basel
Schuldner
Daniel Affeltranger
geboren am 09.11.1960 · von Erstfeld / UR
Vertreter
Grenzacherstrasse 62, 4058 Basel
Text
- Addition custom
- Arrestprosequierung
- Amt
- Betreibungsamt Region Sursee Dägersteinstrasse 1a 6210 Sursee
- Weitere Rechtsmittel
- Publikation gemäss Art. 66 Abs. 4 Ziff. 1 SchKG
- Hinweise
- Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls der Kontaktstelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Publikation nach SchKG 69.