Zahlungsbefehl Samuel Burri

Zahlungsbefehl · Aargau · 04.12.2025

Meldung

Art
Zahlungsbefehl
Kanton
Aargau
Publiziert
04.12.2025
Betreibungsnummer
183801
Veröffentlicht von
Betreibungsamt Baden, Mellingerstrasse 19, 5401 Baden
Publikationsnummer
SB02-0000088159
Publiziert bis
04.12.2026

Parteien

Gläubiger

CHE-112.992.321 · 0106 · Bundesplatz 15, 6002 Luzern

Schuldner

geboren am 02.07.1982 · von Zürich ZH, Schüpfen BE · Untere Halde 2, 5400 Baden

Text

Amt
Betreibungsamt Baden Mellingerstrasse 19 5401 Baden
Weitere Rechtsmittel
Publikation nach Art. 66 Abs. 4 Ziff. 2 SchKG
Hinweise
Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls der Kontaktstelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Publikation nach SchKG 69.