Zahlungsbefehl Pitu Sonja Schmid

Zahlungsbefehl · Zug · 11.12.2025

Meldung

Art
Zahlungsbefehl
Kanton
Zug
Publiziert
11.12.2025
Betreibungsnummer
304574
Veröffentlicht von
Betreibungsamt Zug, Gubelstrasse 22, 6300 Zug
Publikationsnummer
SB02-0000088242
Publiziert bis
11.12.2026

Parteien

Gläubiger

Kanton Zürich

0221

Schuldner

Hasenbüelweg 50, 6300 Zug

Vertreter

Strassenverkehrsamt Kanton Zürich

0221

Text

Amt
Betreibungsamt Zug Gubelstrasse 22, P.O.B. 1258, 6301 Zug 6300 Zug
Hinweise
Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls der Kontaktstelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Publikation nach SchKG 69.