Zahlungsbefehl Loris Mancuso

Zahlungsbefehl · Zürich · 05.12.2025

Meldung

Art
Zahlungsbefehl
Kanton
Zürich
Publiziert
05.12.2025
Betreibungsnummer
74388
Veröffentlicht von
Betreibungsamt Engstringen, Zürcherstrasse 125, 8102 Oberengstringen
Publikationsnummer
SB02-0000088262
Publiziert bis
05.12.2026

Parteien

Gläubiger

CHE-105.836.064 · 0106 · Nordstrasse 186, 8037 Zürich

Schuldner

Loris Mancuso

geboren am 15.01.2000

Vertreter

CHE-347.741.720 · 0106 · Waldmannstrasse 4, 8001 Zürich

Text

Amt
Betreibungsamt Engstringen Zürcherstrasse 125 8102 Oberengstringen
Hinweise
Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger innert eines Monats seit Zustellung des Zahlungsbefehls für die angegebenen Forderungen samt Betreibungs- und Retentionskosten zu befriedigen. Will der Schuldner oder Dritteigentümer die Forderung oder einen Teil derselben, das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, oder das Pfandrecht insgesamt oder teilweise bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen nach der Veröffentlichung der Anmeldestelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonsten die ganze Forderung als bestritten gilt. Wird das Pfandrecht nur teilweise bestritten, so sind die Gegenstände, an denen das Pfandrecht, oder jener Teil der Forderung, für den das Pfandrecht bestritten ist, genau anzugeben, ansonsten das Pfandrecht insgesamt als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Verwertung des Pfandgegenstandes verlangen.