Zahlungsbefehl Kiril Delev
Zahlungsbefehl · Zürich · 08.12.2025
Meldung
- Art
- Zahlungsbefehl
- Kanton
- Zürich
- Publiziert
- 08.12.2025
- Betreibungsnummer
- 430427
- Veröffentlicht von
- Betreibungsamt Zürich 3, Sihlfeldstrasse 10, 8003 Zürich
- Publikationsnummer
- SB02-0000088326
- Publiziert bis
- 08.12.2026
Parteien
Gläubiger
von Zürich · Weststrasse 81, 8003 Zürich
Schuldner
Kiril Delev
geboren am 02.12.1989
Vertreter
CHE-100.834.655 · 0106 · Binzstrasse 15, 8045 Zürich
Text
- Amt
- Betreibungsamt Zürich 3 Sihlfeldstrasse 10 8003 Zürich
- Weitere Rechtsmittel
- Fristverlängerung: Alle dem Schuldner mit der Zustellung dieses Zahlungsbefehls eröffneten Fristen werden um 20 Tage verlängert (Art. 33. Abs. 2 SchKG).
- Hinweise
- Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger innert eines Monats seit Zustellung des Zahlungsbefehls für die angegebenen Forderungen samt Betreibungs- und Retentionskosten zu befriedigen. Will der Schuldner oder Dritteigentümer die Forderung oder einen Teil derselben, das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, oder das Pfandrecht insgesamt oder teilweise bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen nach der Veröffentlichung der Anmeldestelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonsten die ganze Forderung als bestritten gilt. Wird das Pfandrecht nur teilweise bestritten, so sind die Gegenstände, an denen das Pfandrecht, oder jener Teil der Forderung, für den das Pfandrecht bestritten ist, genau anzugeben, ansonsten das Pfandrecht insgesamt als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Verwertung des Pfandgegenstandes verlangen.