Zahlungsbefehl Joel Ramos

Zahlungsbefehl · Zürich · 10.12.2025

Meldung

Art
Zahlungsbefehl
Kanton
Zürich
Publiziert
10.12.2025
Betreibungsnummer
235052
Veröffentlicht von
Betreibungsamt Wallisellen/Dietlikon, Zentralstrasse 9, 8304 Wallisellen
Publikationsnummer
SB02-0000088480
Publiziert bis
10.12.2026

Parteien

Schuldner

geboren am 22.05.1989 · Zwirnereistrasse 1, 8304 Wallisellen

Vertreter

CHE-177.896.042 · Summelenweg 91, 8808 Pfäffikon SZ

Text

Amt
Betreibungsamt Wallisellen-Dietlikon, 8304 Wallisellen
Weitere Rechtsmittel
Die publizierten Fristen werden um 10 Tage verlängert (Art. 33 Abs. 2 SchKG)
Hinweise
Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls der Kontaktstelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Publikation nach SchKG 69.