Zahlungsbefehl Dieter Marcus Müller

Zahlungsbefehl · Aargau · 12.12.2025

Meldung

Art
Zahlungsbefehl
Kanton
Aargau
Publiziert
12.12.2025
Betreibungsnummer
22503365
Veröffentlicht von
Gemeinde Rudolfstetten - Betreibungsamt Rudolfstetten, Friedlisbergstrasse 12, 8964 Rudolfstetten
Publikationsnummer
SB02-0000088514
Publiziert bis
12.12.2026

Parteien

Gläubiger

Kanton Aargau und Einwohnergemeinde Widen

0221

Schuldner

geboren am 24.04.1959 · von Basel / BS · Bremgarterstrasse 13, 8967 Widen

Vertreter

Finanzverwaltung der Gemeinde Widen

0223

Text

Amt
Gemeinde Rudolfstetten - Betreibungsamt Rudolfstetten Friedlisbergstrasse 12 8964 Rudolfstetten
Hinweise
Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls der Kontaktstelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Publikation nach SchKG 69.