Zahlungsbefehl Dieter Marcus Müller
Zahlungsbefehl · Aargau · 12.12.2025
Meldung
- Art
- Zahlungsbefehl
- Kanton
- Aargau
- Publiziert
- 12.12.2025
- Betreibungsnummer
- 22503365
- Veröffentlicht von
- Gemeinde Rudolfstetten - Betreibungsamt Rudolfstetten, Friedlisbergstrasse 12, 8964 Rudolfstetten
- Publikationsnummer
- SB02-0000088514
- Publiziert bis
- 12.12.2026
Parteien
Gläubiger
Kanton Aargau und Einwohnergemeinde Widen
0221
Schuldner
geboren am 24.04.1959 · von Basel / BS · Bremgarterstrasse 13, 8967 Widen
Vertreter
Finanzverwaltung der Gemeinde Widen
0223
Text
- Amt
- Gemeinde Rudolfstetten - Betreibungsamt Rudolfstetten Friedlisbergstrasse 12 8964 Rudolfstetten
- Hinweise
- Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls der Kontaktstelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Publikation nach SchKG 69.