Zahlungsbefehl André Schmid

Zahlungsbefehl · Zürich · 17.12.2025

Meldung

Art
Zahlungsbefehl
Kanton
Zürich
Publiziert
17.12.2025
Betreibungsnummer
182'726
Veröffentlicht von
Betreibungsamt Thalwil-Rüschlikon-Kilchberg, Gotthardstrasse 11, 8800 Thalwil
Publikationsnummer
SB02-0000088717
Publiziert bis
17.12.2026

Parteien

Gläubiger

CHE-107.449.519 · 0221

Schuldner

geboren am 19.03.1965 · Loostrasse 19, 8803 Rüschlikon

Vertreter

Steuerverwaltung des Kantons Graubünden

CHE-484.610.554 · 0221

Text

Amt
Betreibungsamt Thalwil-Rüschlikon-Kilchberg Gotthardstrasse 11 8800 Thalwil
Weitere Rechtsmittel
Betreibungsferien vom 18. Dezember 2025 bis 2. Januar 2026
Hinweise
Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls der Kontaktstelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Publikation nach SchKG 69.