Zahlungsbefehl Ramon Peter
Zahlungsbefehl · Zürich · 08.01.2026
Meldung
- Art
- Zahlungsbefehl
- Kanton
- Zürich
- Publiziert
- 08.01.2026
- Betreibungsnummer
- 69206
- Veröffentlicht von
- Betreibungsamt Geroldswil-Oetwil a. d. L.-Weiningen, Huebwiesenstrasse 34, 8954 Geroldswil
- Publikationsnummer
- SB02-0000089355
- Publiziert bis
- 08.01.2029
Parteien
Gläubiger
CHE-147.220.609 · 0106 · Bernstrasse 90, 8953 Dietikon
Schuldner
geboren am 13.05.1998 · von Sargans · Rebackerstrasse 24, 8955 Oetwil an der Limmat
Vertreter
CHE-104.502.525 · 0106 · Eschenstrasse 12, 8603 Schwerzenbach
Text
- Amt
- Betreibungsamt Geroldswil-Oetwil a. d. L.-Weiningen Huebwiesenstrasse 34 8954 Geroldswil
- Weitere Rechtsmittel
- Publikation gemäss Art. 66 Abs. 4 SchKG
- Hinweise
- Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls der Kontaktstelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Publikation nach SchKG 69.