Zahlungsbefehl Ramon Peter

Zahlungsbefehl · Zürich · 08.01.2026

Meldung

Art
Zahlungsbefehl
Kanton
Zürich
Publiziert
08.01.2026
Betreibungsnummer
69206
Veröffentlicht von
Betreibungsamt Geroldswil-Oetwil a. d. L.-Weiningen, Huebwiesenstrasse 34, 8954 Geroldswil
Publikationsnummer
SB02-0000089355
Publiziert bis
08.01.2029

Parteien

Gläubiger

CHE-147.220.609 · 0106 · Bernstrasse 90, 8953 Dietikon

Schuldner

geboren am 13.05.1998 · von Sargans · Rebackerstrasse 24, 8955 Oetwil an der Limmat

Vertreter

CHE-104.502.525 · 0106 · Eschenstrasse 12, 8603 Schwerzenbach

Text

Amt
Betreibungsamt Geroldswil-Oetwil a. d. L.-Weiningen Huebwiesenstrasse 34 8954 Geroldswil
Weitere Rechtsmittel
Publikation gemäss Art. 66 Abs. 4 SchKG
Hinweise
Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls der Kontaktstelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Publikation nach SchKG 69.