Zahlungsbefehl Patrick Rippstein
Zahlungsbefehl · Basel-Stadt · 28.10.2026
Meldung
- Art
- Zahlungsbefehl
- Kanton
- Basel-Stadt
- Publiziert
- 28.10.2026
- Betreibungsnummer
- 25031608
- Zahlungsbefehl ausgestellt
- 21.08.2025
- Gefordert
- CHF 907.80
- Veröffentlicht von
- Betreibungsamt des Kantons Basel-Stadt, Aeschenvorstadt 56, 4051 Basel
- Publikationsnummer
- SB02-0000104396
- Publiziert bis
- 28.10.2027
Forderungen
- HauptforderungZins 4.5 % pro Jahr seit 13.06.2025
- CHF 740.05
- AUFGELAUFENER ZINS BIS 12.06.2025
- CHF 37.75
- KOSTEN / GESETZLICHE GEBÜHREN
- CHF 130
- Total
- CHF 907.80
- Forderungsgrund
- DIREKTE BUNDESSTEUER 2023, ORDENTLICHE STEUER, STEUERRECHNUNG VOM 16.01.2025
- Kosten
- Betreibungskosten CHF 363.55, zzgl. Publikationskosten
Parteien
Gläubiger
Kanton Basel-Stadt
0221
Schuldner
geboren am 15.04.1994 · von Basel · Burgfelderstrasse 229, 4055 Basel
Vertreter
Finanzdepartement des Kantons Basel-Stadt
0221
Text
- Amt
- Betreibungsamt Basel-Stadt, 4001 Basel
- Hinweise
- Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls der Kontaktstelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Publikation nach SchKG 69.