Zahlungsbefehl Patrick Rippstein

Zahlungsbefehl · Basel-Stadt · 28.10.2026

Meldung

Art
Zahlungsbefehl
Kanton
Basel-Stadt
Publiziert
28.10.2026
Betreibungsnummer
25031608
Zahlungsbefehl ausgestellt
21.08.2025
Gefordert
CHF 907.80
Veröffentlicht von
Betreibungsamt des Kantons Basel-Stadt, Aeschenvorstadt 56, 4051 Basel
Publikationsnummer
SB02-0000104396
Publiziert bis
28.10.2027

Forderungen

HauptforderungZins 4.5 % pro Jahr seit 13.06.2025
CHF 740.05
AUFGELAUFENER ZINS BIS 12.06.2025
CHF 37.75
KOSTEN / GESETZLICHE GEBÜHREN
CHF 130
Total
CHF 907.80
Forderungsgrund
DIREKTE BUNDESSTEUER 2023, ORDENTLICHE STEUER, STEUERRECHNUNG VOM 16.01.2025
Kosten
Betreibungskosten CHF 363.55, zzgl. Publikationskosten

Parteien

Gläubiger

Kanton Basel-Stadt

0221

Schuldner

geboren am 15.04.1994 · von Basel · Burgfelderstrasse 229, 4055 Basel

Vertreter

Finanzdepartement des Kantons Basel-Stadt

0221

Text

Amt
Betreibungsamt Basel-Stadt, 4001 Basel
Hinweise
Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls der Kontaktstelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Publikation nach SchKG 69.