Zahlungsbefehl Nils Bader

Zahlungsbefehl · Bern · 21.10.2026

Meldung

Art
Zahlungsbefehl
Kanton
Bern
Publiziert
21.10.2026
Betreibungsnummer
226055078
Zahlungsbefehl ausgestellt
16.06.2026
Gefordert
CHF 3'042.65
Veröffentlicht von
Betreibungsamt Bern-Mittelland, Dienststelle Mittelland, Poststrasse 25, 3072 Ostermundigen
Publikationsnummer
SB02-0000104413
Publiziert bis
21.10.2027

Forderungen

UmtriebsspesenZins 5 % pro Jahr seit 17.06.2026
CHF 2'698.20
Mahnspesen
CHF 120
Zinsen
CHF 180
Forderung 4
CHF 44.45
Total
CHF 3'042.65
Forderungsgrund
1) Prämien KVG von August 2025 bis Januar 2026
Kosten
Betreibungskosten zuzüglich Publikationskosten

Parteien

Gläubiger

CHE-110.227.511 · 0106 · Jägergasse 3, 8004 Zürich

Schuldner

geboren am 14.08.1998 · Bodelenweg 100/8, 3172 Niederwangen BE

Vertreter

Sanitas Forderungsmanagement

0113

Text

Bemerkungen
Diese Publikation ersetzt die direkte Zustellung des Zahlungsbefehls an den Schuldner.
Amt
Betreibungsamt Bern-Mittelland, Dienststelle Mittelland Poststrasse 25 3072 Ostermundigen
Hinweise
Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls der Kontaktstelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Publikation nach SchKG 69.