Zahlungsbefehl Leon Schön

Zahlungsbefehl · Zürich · 19.10.2026

Meldung

Art
Zahlungsbefehl
Kanton
Zürich
Publiziert
19.10.2026
Betreibungsnummer
441215
Zahlungsbefehl ausgestellt
16.10.2026
Gefordert
CHF 9'336.55
Veröffentlicht von
Betreibungsamt Zürich 3, Sihlfeldstrasse 10, 8003 Zürich
Publikationsnummer
SB02-0000104603
Publiziert bis
19.10.2027

Forderungen

Mieterkautionssparkonto CH3800283283110176MKP im Betrag von CHF 3'996.00 inkl. ZinsZins 5 % pro Jahr seit 21.03.2024
CHF 4'008.55
Mieterkautionssparkonto CH3800283283110176MKP im Betrag von CHF 3'996.00 inkl. ZinsZins 5 % pro Jahr seit 21.03.2024
CHF 5'328
Total
CHF 9'336.55
Forderungsgrund
offene Mietzinse (gemäss Mietvertrag vom 13.10.2021) vom 05.2023 - 08.2023 im Betrag von CHF 5'328.00 und Schlussabrechnung vom 19.02.2024 im Betrag von CHF 4'008.55
Kosten
Betreibungskosten zuzüglich Publikationskosten

Parteien

Gläubiger

CHE-106.021.538 · 0106 · Burstwiesenstrasse 2, 8055 Zürich

Schuldner

Leon Schön

geboren am 19.02.1997

Vertreter

CHE-113.173.337 · 0106 · Burstwiesenstrasse 2, 8055 Zürich

Text

Amt
Betreibungsamt Zürich 3 Sihlfeldstrasse 10 8003 Zürich
Weitere Rechtsmittel
Fristverlängerung: Alle dem Schuldner mit der Zustellung dieses Zahlungsbefehls eröffneten Fristen werden um 20 Tage verlängert (Art. 33 Abs. 2 SchKG).
Hinweise
Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger innert eines Monats seit Zustellung des Zahlungsbefehls für die angegebenen Forderungen samt Betreibungs- und Retentionskosten zu befriedigen. Will der Schuldner oder Dritteigentümer die Forderung oder einen Teil derselben, das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, oder das Pfandrecht insgesamt oder teilweise bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen nach der Veröffentlichung der Anmeldestelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonsten die ganze Forderung als bestritten gilt. Wird das Pfandrecht nur teilweise bestritten, so sind die Gegenstände, an denen das Pfandrecht, oder jener Teil der Forderung, für den das Pfandrecht bestritten ist, genau anzugeben, ansonsten das Pfandrecht insgesamt als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Verwertung des Pfandgegenstandes verlangen.