Zahlungsbefehl Leon Schön
Zahlungsbefehl · Zürich · 19.10.2026
Meldung
- Art
- Zahlungsbefehl
- Kanton
- Zürich
- Publiziert
- 19.10.2026
- Betreibungsnummer
- 441215
- Zahlungsbefehl ausgestellt
- 16.10.2026
- Gefordert
- CHF 9'336.55
- Veröffentlicht von
- Betreibungsamt Zürich 3, Sihlfeldstrasse 10, 8003 Zürich
- Publikationsnummer
- SB02-0000104603
- Publiziert bis
- 19.10.2027
Forderungen
- Mieterkautionssparkonto CH3800283283110176MKP im Betrag von CHF 3'996.00 inkl. ZinsZins 5 % pro Jahr seit 21.03.2024
- CHF 4'008.55
- Mieterkautionssparkonto CH3800283283110176MKP im Betrag von CHF 3'996.00 inkl. ZinsZins 5 % pro Jahr seit 21.03.2024
- CHF 5'328
- Total
- CHF 9'336.55
- Forderungsgrund
- offene Mietzinse (gemäss Mietvertrag vom 13.10.2021) vom 05.2023 - 08.2023 im Betrag von CHF 5'328.00 und Schlussabrechnung vom 19.02.2024 im Betrag von CHF 4'008.55
- Kosten
- Betreibungskosten zuzüglich Publikationskosten
Parteien
Gläubiger
CHE-106.021.538 · 0106 · Burstwiesenstrasse 2, 8055 Zürich
Schuldner
Leon Schön
geboren am 19.02.1997
Vertreter
CHE-113.173.337 · 0106 · Burstwiesenstrasse 2, 8055 Zürich
Text
- Amt
- Betreibungsamt Zürich 3 Sihlfeldstrasse 10 8003 Zürich
- Weitere Rechtsmittel
- Fristverlängerung: Alle dem Schuldner mit der Zustellung dieses Zahlungsbefehls eröffneten Fristen werden um 20 Tage verlängert (Art. 33 Abs. 2 SchKG).
- Hinweise
- Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger innert eines Monats seit Zustellung des Zahlungsbefehls für die angegebenen Forderungen samt Betreibungs- und Retentionskosten zu befriedigen. Will der Schuldner oder Dritteigentümer die Forderung oder einen Teil derselben, das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, oder das Pfandrecht insgesamt oder teilweise bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen nach der Veröffentlichung der Anmeldestelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonsten die ganze Forderung als bestritten gilt. Wird das Pfandrecht nur teilweise bestritten, so sind die Gegenstände, an denen das Pfandrecht, oder jener Teil der Forderung, für den das Pfandrecht bestritten ist, genau anzugeben, ansonsten das Pfandrecht insgesamt als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Verwertung des Pfandgegenstandes verlangen.