Zahlungsbefehl Jan Kummer
Zahlungsbefehl · Nidwalden · 21.10.2026
Meldung
- Art
- Zahlungsbefehl
- Kanton
- Nidwalden
- Publiziert
- 21.10.2026
- Betreibungsnummer
- 2263834
- Gefordert
- CHF 106.55
- Veröffentlicht von
- Betreibungs- und Konkursamt des Kantons Nidwalden, Engelbergstrasse 34, 6370 Stans
- Publikationsnummer
- SB02-0000104614
- Publiziert bis
- 21.10.2027
Forderungen
- AUFGELAUFENER ZINS BIS 17.06.2026Zins 4 % pro Jahr seit 18.06.2026
- CHF 105.60
- Forderung 2
- CHF 0.95
- Total
- CHF 106.55
- Forderungsgrund
- BUNDESSTEUER 2024, STEUERRECHNUNG VOM 25.02.2026
- Kosten
- Betreibungskosten zuzüglich Publikationskosten
Parteien
Gläubiger
Schweizeriche Eidgenossenschaft
0113
Schuldner
geboren am 09.08.1996 · Staldeli 1, 6383 Dallenwil
Vertreter
Finanzverwaltung Nidwalden, Steuerbezug, Direkte Bundessteuer
0113
Text
- Amt
- Betreibungs- und Konkursamt des Kantons Nidwalden Engelbergstrasse 34, P.O.B. 1243, 6371 Stans 6370 Stans
- Hinweise
- Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls der Kontaktstelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Publikation nach SchKG 69.