Zahlungsbefehl Jan Kummer

Zahlungsbefehl · Nidwalden · 21.10.2026

Meldung

Art
Zahlungsbefehl
Kanton
Nidwalden
Publiziert
21.10.2026
Betreibungsnummer
2263834
Gefordert
CHF 106.55
Veröffentlicht von
Betreibungs- und Konkursamt des Kantons Nidwalden, Engelbergstrasse 34, 6370 Stans
Publikationsnummer
SB02-0000104614
Publiziert bis
21.10.2027

Forderungen

AUFGELAUFENER ZINS BIS 17.06.2026Zins 4 % pro Jahr seit 18.06.2026
CHF 105.60
Forderung 2
CHF 0.95
Total
CHF 106.55
Forderungsgrund
BUNDESSTEUER 2024, STEUERRECHNUNG VOM 25.02.2026
Kosten
Betreibungskosten zuzüglich Publikationskosten

Parteien

Gläubiger

Schweizeriche Eidgenossenschaft

0113

Schuldner

geboren am 09.08.1996 · Staldeli 1, 6383 Dallenwil

Vertreter

Finanzverwaltung Nidwalden, Steuerbezug, Direkte Bundessteuer

0113

Text

Amt
Betreibungs- und Konkursamt des Kantons Nidwalden Engelbergstrasse 34, P.O.B. 1243, 6371 Stans 6370 Stans
Hinweise
Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls der Kontaktstelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Publikation nach SchKG 69.