Zahlungsbefehl Benjamin Bieri
Zahlungsbefehl · Solothurn · 26.10.2026
Meldung
- Art
- Zahlungsbefehl
- Kanton
- Solothurn
- Publiziert
- 26.10.2026
- Betreibungsnummer
- 373611
- Zahlungsbefehl ausgestellt
- 31.07.2026
- Gefordert
- CHF 1'820
- Veröffentlicht von
- Betreibungsamt Grenchen-Bettlach, Marktplatz 22, 2540 Grenchen
- Publikationsnummer
- SB02-0000104746
- Publiziert bis
- 26.10.2027
Forderungen
- Mahngebühren (u2026d11711)Zins 5 % pro Jahr seit 30.05.2026
- CHF 1'770
- Forderung 2
- CHF 50
- Total
- CHF 1'820
- Forderungsgrund
- STA.2026.2002, Entscheid vom 30.04.2026 (2026d11711 30.04.2026)
- Kosten
- Betreibungskosten zuzüglich Publikationskosten
Parteien
Gläubiger
Staat Solothurn
CHE-114.965.186 · 0221
Schuldner
geboren am 28.12.1989 · 2540 Grenchen
Vertreter
Zentrale Gerichtskasse
CHE-115.129.206 · 0221
Text
- Amt
- Betreibungsamt Grenchen-Bettlach Marktplatz 22 2540 Grenchen
- Hinweise
- Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls der Kontaktstelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Publikation nach SchKG 69.