Zahlungsbefehl Thomas Kitzmüller
Zahlungsbefehl · Basel-Stadt · 21.10.2026
Meldung
- Art
- Zahlungsbefehl
- Kanton
- Basel-Stadt
- Publiziert
- 21.10.2026
- Betreibungsnummer
- 26024442
- Zahlungsbefehl ausgestellt
- 05.06.2026
- Gefordert
- CHF 7'703.10
- Veröffentlicht von
- Betreibungsamt des Kantons Basel-Stadt, Aeschenvorstadt 56, 4051 Basel
- Publikationsnummer
- SB02-0000104757
- Publiziert bis
- 21.10.2027
Forderungen
- HauptforderungZins 3.5 % pro Jahr seit 11.05.2026
- CHF 7'417.20
- Aufgelaufener Zins bis 11.05.2026
- CHF 245.90
- Kosten / gesetzliche Gebühren
- CHF 40
- Total
- CHF 7'703.10
- Forderungsgrund
- Gemeindesteuern 2024, Ordentliche Steuer Steuerrechnung vom 10.11.2025
- Kosten
- Betreibungskosten CHF 116.30, zzgl. Publikationskosten
Parteien
Gläubiger
Gemeinde Riehen
0113
Schuldner
geboren am 02.09.1976 · von Basel · Burgstrasse 124, 4125 Riehen
Vertreter
Wettsteinstrasse 1, 4125 Riehen
Text
- Amt
- Betreibungsamt Basel-Stadt, 4001 Basel
- Hinweise
- Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls der Kontaktstelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Publikation nach SchKG 69.