Zahlungsbefehl Max Regner
Zahlungsbefehl · St. Gallen · 22.10.2026
Meldung
- Art
- Zahlungsbefehl
- Kanton
- St. Gallen
- Publiziert
- 22.10.2026
- Betreibungsnummer
- 26015904
- Zahlungsbefehl ausgestellt
- 24.06.2026
- Gefordert
- CHF 370
- Veröffentlicht von
- Betreibungsamt St.Gallen, Unterstrasse 14, 9001 St. Gallen
- Publikationsnummer
- SB02-0000104815
- Publiziert bis
- 22.10.2027
Forderungen
- BM-1789-8857-409, Haushaltabgabe für Radio und TV von 01.10.2025 bis 30.09.2026 nach RTVG
- CHF 335
- Mahngebühren gem. RTVV
- CHF 15
- Betreibungseinleitungsgebühren gem. RTVV
- CHF 20
- Total
- CHF 370
- Forderungsgrund
- (siehe Forderungen)
- Kosten
- Betreibungskosten zuzüglich Publikationskosten
Parteien
Gläubiger
Schweiz. Eidgenossenschaft
0220
Schuldner
geboren am 19.10.1989 · Farbgutstrasse 10a, 9008 St.Gallen
Vertreter
CHE-177.896.042 · 0106 · Summelenweg 91, 8808 Pfäffikon SZ
Text
- Amt
- Betreibungsamt St.Gallen Unterstrasse 14 9001 St. Gallen
- Hinweise
- Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls der Kontaktstelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Publikation nach SchKG 69.