Zahlungsbefehl Sarah Mutter

Zahlungsbefehl · Basel-Landschaft · 23.10.2026

Meldung

Art
Zahlungsbefehl
Kanton
Basel-Landschaft
Publiziert
23.10.2026
Betreibungsnummer
22637057
Zahlungsbefehl ausgestellt
11.06.2026
Gefordert
CHF 524.50
Veröffentlicht von
Betreibungs- und Konkursamt des Kantons Basel-Landschaft - Abteilung Betreibungen, Eichenweg 12, 4410 Liestal
Publikationsnummer
SB02-0000104907
Publiziert bis
23.10.2027

Forderungen

AUFGEL. ZINS BIS 09.06.2026Zins 4.75 % pro Jahr seit 10.06.2026
CHF 517.30
Forderung 2
CHF 7.20
Total
CHF 524.50
Forderungsgrund
GEMEINDESTEUERN 2024, STEUERRECHNUNG VOM 22.01.2026
Kosten
Betreibungskosten zuzüglich Publikationskosten CHF 241.60

Parteien

Gläubiger

Einwohnergemeinde Allschwil

0223

Schuldner

geboren am 25.03.2001 · Baselmattweg 167, 4123 Allschwil

Vertreter

Gemeindeverwaltung Allschwil

0221

Text

Bemerkungen
GL/Ref.: 460013/11/50175/1/6740158719/24 / SCH entzieht sich der Zustellung
Amt
Betreibungs- und Konkursamt des Kantons Basel-Landschaft - Abteilung Betreibungen Eichenweg 12 4410 Liestal IBAN: CH40 0076 9437 4659 3200 1
Hinweise
Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls der Kontaktstelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Publikation nach SchKG 69.