Zahlungsbefehl Bogdan Puch

Zahlungsbefehl · Zürich · 30.10.2026

Meldung

Art
Zahlungsbefehl
Kanton
Zürich
Publiziert
30.10.2026
Betreibungsnummer
615'505
Zahlungsbefehl ausgestellt
23.02.2026
Gefordert
CHF 1'898.30
Veröffentlicht von
Betreibungsamt Uster, Oberlandstrasse 82, 8610 Uster
Publikationsnummer
SB02-0000105183
Publiziert bis
30.10.2027

Forderungen

HauptforderungZins 5 % pro Jahr seit 23.02.2026
CHF 1'668.75
Zins bis 22.02.2026
CHF 49.55
Mahn- und Verwaltungsspesen vom 22.07.2025, 23.09.2025, 20.11.2025, 22.02.2026
CHF 180
Total
CHF 1'898.30
Forderungsgrund
Offene Prämienrechnung(n) KVG vom 01.05.2025, 01.06.2025, 01.08.2025, 01.09.2025, 01.10.2025
Kosten
Betreibungskosten zuzüglich Publikationskosten

Parteien

Gläubiger

CHE-203.697.177 · 0106 · Avenue Charles-Ferdinand-Ramuz 70, 1009 Pully

Schuldner

geboren am 10.04.1974 · Im Langacher 1, 8606 Greifensee

Text

Amt
Betreibungsamt Uster Oberlandstrasse 82 8610 Uster
Weitere Rechtsmittel
Die publizierten Fristen werden um 10 Tage verlängert (Art. 33 Abs. 2 SchKG)
Hinweise
Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls der Kontaktstelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Publikation nach SchKG 69.