Zahlungsbefehl James Patrick Härri
Zahlungsbefehl · Basel-Landschaft · 29.10.2026
Meldung
- Art
- Zahlungsbefehl
- Kanton
- Basel-Landschaft
- Publiziert
- 29.10.2026
- Betreibungsnummer
- 22628003
- Zahlungsbefehl ausgestellt
- 06.05.2026
- Gefordert
- CHF 550.55
- Veröffentlicht von
- Betreibungs- und Konkursamt des Kantons Basel-Landschaft - Abteilung Betreibungen, Eichenweg 12, 4410 Liestal
- Publikationsnummer
- SB02-0000105206
- Publiziert bis
- 29.10.2027
Forderungen
- AUFGELAUFENER ZINS BIS 05.05.2026Zins 6 % pro Jahr seit 06.05.2026
- CHF 457.30
- KOSTEN / GESETZLICHE GEBÜHREN
- CHF 43.25
- Forderung 3
- CHF 50
- Total
- CHF 550.55
- Forderungsgrund
- GEMEINDESTEUERN 2023, STEUERRECHNUNG VOM 06.02.2026
- Kosten
- Betreibungskosten zuzüglich Publikationskosten CHF 284.70
Parteien
Gläubiger
Gemeinde Reinach und Römisch-Katholische Kirchgemeinde
0223
Schuldner
geboren am 21.05.1985 · Lutzertstrasse 25, 4132 Muttenz
Vertreter
Gemeindeverwaltung Reinach
0223
Text
- Bemerkungen
- GL Ref.: 102296/11/15119/1/2023 / SCH entzieht sich der Zustellung
- Amt
- Betreibungs- und Konkursamt des Kantons Basel-Landschaft - Abteilung Betreibungen Eichenweg 12 4410 Liestal IBAN: CH40 0076 9437 4659 3200 1
- Hinweise
- Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls der Kontaktstelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Publikation nach SchKG 69.