Zahlungsbefehl James Patrick Härri

Zahlungsbefehl · Basel-Landschaft · 29.10.2026

Meldung

Art
Zahlungsbefehl
Kanton
Basel-Landschaft
Publiziert
29.10.2026
Betreibungsnummer
22628003
Zahlungsbefehl ausgestellt
06.05.2026
Gefordert
CHF 550.55
Veröffentlicht von
Betreibungs- und Konkursamt des Kantons Basel-Landschaft - Abteilung Betreibungen, Eichenweg 12, 4410 Liestal
Publikationsnummer
SB02-0000105206
Publiziert bis
29.10.2027

Forderungen

AUFGELAUFENER ZINS BIS 05.05.2026Zins 6 % pro Jahr seit 06.05.2026
CHF 457.30
KOSTEN / GESETZLICHE GEBÜHREN
CHF 43.25
Forderung 3
CHF 50
Total
CHF 550.55
Forderungsgrund
GEMEINDESTEUERN 2023, STEUERRECHNUNG VOM 06.02.2026
Kosten
Betreibungskosten zuzüglich Publikationskosten CHF 284.70

Parteien

Gläubiger

Gemeinde Reinach und Römisch-Katholische Kirchgemeinde

0223

Schuldner

geboren am 21.05.1985 · Lutzertstrasse 25, 4132 Muttenz

Vertreter

Gemeindeverwaltung Reinach

0223

Text

Bemerkungen
GL Ref.: 102296/11/15119/1/2023 / SCH entzieht sich der Zustellung
Amt
Betreibungs- und Konkursamt des Kantons Basel-Landschaft - Abteilung Betreibungen Eichenweg 12 4410 Liestal IBAN: CH40 0076 9437 4659 3200 1
Hinweise
Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls der Kontaktstelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Publikation nach SchKG 69.