Zahlungsbefehl Sacha Pfander
Zahlungsbefehl · Bern · 04.11.2026
Meldung
- Art
- Zahlungsbefehl
- Kanton
- Bern
- Publiziert
- 04.11.2026
- Betreibungsnummer
- 226018306
- Zahlungsbefehl ausgestellt
- 27.07.2026
- Gefordert
- CHF 2'299.70
- Veröffentlicht von
- Betreibungsamt Emmental-Oberaargau, Dienststelle Emmental, Dunantstrasse 7c, 3400 Burgdorf
- Publikationsnummer
- SB02-0000105281
- Publiziert bis
- 04.11.2029
Forderungen
- HauptforderungZins 7 % pro Jahr seit 27.07.2026
- CHF 1'672.90
- Bisheriger Zins zu 7.00 % ab 28.03.2024 bis 26.07.2026
- CHF 246.60
- Anteil an den Umtriebsspesen
- CHF 250
- Diverse Kosten
- CHF 17
- Bisherige Betreibungskosten
- CHF 113.20
- Total
- CHF 2'299.70
- Forderungsgrund
- zahnärztliche Behandlung / Rechnung 224012154 vom 27.02.24
- Kosten
- Betreibungskosten zuzüglich Publikationskosten
Parteien
Gläubiger
CHE-138.225.430 · 0103 · Parallelstrasse 50, 3714 Frutigen
Schuldner
Dorfstrasse 93b, 3534 Signau
Vertreter
CHE-107.908.504 · 0106 · Neuengasse 5, 2502 Biel/Bienne
Text
- Amt
- Betreibungsamt Emmental-Oberaargau, Dienststelle Emmental Dunantstrasse 7c 3400 Burgdorf
- Hinweise
- Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls der Kontaktstelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Publikation nach SchKG 69.