Zahlungsbefehl Stephan Walpert
Zahlungsbefehl · Solothurn · 02.11.2026
Meldung
- Art
- Zahlungsbefehl
- Kanton
- Solothurn
- Publiziert
- 02.11.2026
- Betreibungsnummer
- 430897
- Zahlungsbefehl ausgestellt
- 16.06.2026
- Gefordert
- CHF 3'193.65
- Veröffentlicht von
- Betreibungsamt Thal-Gäu, Wengimattstrasse 2, 4710 Balsthal
- Publikationsnummer
- SB02-0000105396
- Publiziert bis
- 02.11.2027
Forderungen
- Prämien KVG von August 2025 bis Januar 2026Zins 5 % pro Jahr seit 17.06.2026
- CHF 2'846.80
- Zinsen
- CHF 46.85
- Mahnspesen
- CHF 180
- Umtriebsspesen
- CHF 120
- Total
- CHF 3'193.65
- Forderungsgrund
- Prämien KVG von August 2025 bis Januar 2026
- Kosten
- Betreibungskosten zuzüglich Publikationskosten
Parteien
Gläubiger
CHE-110.227.511 · 0113
Schuldner
geboren am 04.07.1990 · Goldgasse 17, 4710 Balsthal
Vertreter
Sanitas Forderungsmanagement
0113
Text
- Amt
- Betreibungsamt Thal-Gäu Wengimattstrasse 2 4710 Balsthal
- Hinweise
- Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls der Kontaktstelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Publikation nach SchKG 69.