Zahlungsbefehl Stephan Walpert

Zahlungsbefehl · Solothurn · 02.11.2026

Meldung

Art
Zahlungsbefehl
Kanton
Solothurn
Publiziert
02.11.2026
Betreibungsnummer
430897
Zahlungsbefehl ausgestellt
16.06.2026
Gefordert
CHF 3'193.65
Veröffentlicht von
Betreibungsamt Thal-Gäu, Wengimattstrasse 2, 4710 Balsthal
Publikationsnummer
SB02-0000105396
Publiziert bis
02.11.2027

Forderungen

Prämien KVG von August 2025 bis Januar 2026Zins 5 % pro Jahr seit 17.06.2026
CHF 2'846.80
Zinsen
CHF 46.85
Mahnspesen
CHF 180
Umtriebsspesen
CHF 120
Total
CHF 3'193.65
Forderungsgrund
Prämien KVG von August 2025 bis Januar 2026
Kosten
Betreibungskosten zuzüglich Publikationskosten

Parteien

Gläubiger

CHE-110.227.511 · 0113

Schuldner

geboren am 04.07.1990 · Goldgasse 17, 4710 Balsthal

Vertreter

Sanitas Forderungsmanagement

0113

Text

Amt
Betreibungsamt Thal-Gäu Wengimattstrasse 2 4710 Balsthal
Hinweise
Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls der Kontaktstelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Publikation nach SchKG 69.