Zahlungsbefehl Stephan Patrick Keller
Zahlungsbefehl · Basel-Landschaft · 02.11.2026
Meldung
- Art
- Zahlungsbefehl
- Kanton
- Basel-Landschaft
- Publiziert
- 02.11.2026
- Betreibungsnummer
- 22651595
- Zahlungsbefehl ausgestellt
- 04.08.2026
- Gefordert
- CHF 7'672.70
- Veröffentlicht von
- Betreibungs- und Konkursamt des Kantons Basel-Landschaft - Abteilung Betreibungen, Eichenweg 12, 4410 Liestal
- Publikationsnummer
- SB02-0000105417
- Publiziert bis
- 02.11.2027
Forderungen
- AUFGEL. ZINS BIS 30.07.2026Zins 5 % pro Jahr seit 31.07.2026
- CHF 7'192.80
- Forderung 2
- CHF 479.90
- Total
- CHF 7'672.70
- Forderungsgrund
- ORDENTLICHE STEUERN - STAATSSTEUER 2024, STEUERRECHNUNG VOM 18.03.2026, ORDNUNGSBUSSE VOM 18.03.2026
- Kosten
- Betreibungskosten zuzüglich Publikationskosten CHF 223.10
Parteien
Gläubiger
Kanton Basel-Landschaft
0221
Schuldner
geboren am 18.08.1988 · Landskronstrasse 1, 4153 Reinach BL
Vertreter
Steuerverwaltung Kanton Basel-Landschaft
0113
Text
- Bemerkungen
- GL/Ref.: 5492357/11/377828/1/2024 / SCH entzieht sich der Zustellung
- Amt
- Betreibungs- und Konkursamt des Kantons Basel-Landschaft - Abteilung Betreibungen Eichenweg 12 4410 Liestal IBAN: CH40 0076 9437 4659 3200 1
- Hinweise
- Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls der Kontaktstelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Publikation nach SchKG 69.