Zahlungsbefehl Stephan Patrick Keller

Zahlungsbefehl · Basel-Landschaft · 02.11.2026

Meldung

Art
Zahlungsbefehl
Kanton
Basel-Landschaft
Publiziert
02.11.2026
Betreibungsnummer
22651595
Zahlungsbefehl ausgestellt
04.08.2026
Gefordert
CHF 7'672.70
Veröffentlicht von
Betreibungs- und Konkursamt des Kantons Basel-Landschaft - Abteilung Betreibungen, Eichenweg 12, 4410 Liestal
Publikationsnummer
SB02-0000105417
Publiziert bis
02.11.2027

Forderungen

AUFGEL. ZINS BIS 30.07.2026Zins 5 % pro Jahr seit 31.07.2026
CHF 7'192.80
Forderung 2
CHF 479.90
Total
CHF 7'672.70
Forderungsgrund
ORDENTLICHE STEUERN - STAATSSTEUER 2024, STEUERRECHNUNG VOM 18.03.2026, ORDNUNGSBUSSE VOM 18.03.2026
Kosten
Betreibungskosten zuzüglich Publikationskosten CHF 223.10

Parteien

Gläubiger

Kanton Basel-Landschaft

0221

Schuldner

geboren am 18.08.1988 · Landskronstrasse 1, 4153 Reinach BL

Vertreter

Steuerverwaltung Kanton Basel-Landschaft

0113

Text

Bemerkungen
GL/Ref.: 5492357/11/377828/1/2024 / SCH entzieht sich der Zustellung
Amt
Betreibungs- und Konkursamt des Kantons Basel-Landschaft - Abteilung Betreibungen Eichenweg 12 4410 Liestal IBAN: CH40 0076 9437 4659 3200 1
Hinweise
Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls der Kontaktstelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Publikation nach SchKG 69.