Zahlungsbefehl Ivan Ungefug
Zahlungsbefehl · Nidwalden · 04.11.2026
Meldung
- Art
- Zahlungsbefehl
- Kanton
- Nidwalden
- Publiziert
- 04.11.2026
- Betreibungsnummer
- 2264959
- Zahlungsbefehl ausgestellt
- 17.08.2026
- Gefordert
- CHF 7'887.40
- Veröffentlicht von
- Betreibungs- und Konkursamt des Kantons Nidwalden, Engelbergstrasse 34, 6370 Stans
- Publikationsnummer
- SB02-0000105443
- Publiziert bis
- 04.11.2027
Forderungen
- AuskunftspauschaleZins 5 % pro Jahr seit 15.08.2026
- CHF 7'275.70
- Umtriebsentschädigung
- CHF 15
- Aufgelaufende Zinsen bis 14.08.2026
- CHF 485
- Forderung 4
- CHF 111.70
- Total
- CHF 7'887.40
- Forderungsgrund
- Anschluss ALL:BAC:15687797, Rechnungen vom 31.12.2025 bis 31.03.2026, zedierte Forderung von Swisscom (Schweiz) AG 3063 Ittigen
- Kosten
- Betreibungskosten zuzüglich Publikationskosten
Parteien
Gläubiger
CHE-107.621.623 · 0106 · Obstgartenstrasse 27, 8302 Kloten
Schuldner
geboren am 15.02.1986 · Seestrasse 49, 6052 Hergiswil
Text
- Amt
- Betreibungs- und Konkursamt des Kantons Nidwalden Engelbergstrasse 34, P.O.B. 1243, 6371 Stans 6370 Stans
- Hinweise
- Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls der Kontaktstelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Publikation nach SchKG 69.